Gestoppt von der Polizei steht der Partyzug am 1. November 2019 im Bahnhof von Greven. Am Bahnhof in Kamen hatte zuvor eine aus dem Zug geworfenen Flasche ein zweijähriges Mädchen am Kopf getroffen und das Kind lebensgefährlich verletzt. Die Polizei befragte auf der Suche nach dem Flaschenwerfer die Passagiere.

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Flasche flog aus Partyzug und traf Kind am Bahnhof Kamen: Werfer bald vor Gericht

rnUnglück am Bahnhof Kamen

Ein Kleinkind (2) wurde am Bahnhof Kamen von einer Flasche getroffen, die aus einem vorbeifahrenden Zug flog. Nun steht fest, wie es in dem Verfahren gegen den mutmaßlichen Flaschenwerfer weitergeht.

Kamen

, 24.09.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mehr als ein Jahr nach einem lebensgefährlichen Flaschenwurf aus einem fahrenden Partyzug steht demnächst ein Mann aus Moers in Kamen vor Gericht. Das hat das Amtsgericht Kamen jetzt bestätigt. Der zur Tatzeit 31-Jährige ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, weil er mit der leeren Whiskyflasche der Marke „Canadian Special Old“ ein zweijähriges Mädchen auf dem Bahnsteig des Bahnhofs Kamen lebensgefährlich am Kopf verletzt haben soll. Das Kind wurde durch eine Notoperation gerettet.

Der Strafprozess am Amtsgericht Kamen wird am 24. November stattfinden. Amtsrichter Christoph Hommel hat die Hauptverhandlung angesetzt, nachdem er die seit Jahresanfang vorliegende Anklage der Staatsanwaltschaft Dortmund zugelassen hat. Amtsgerichtsdirektor Vervoort hat den Termin jetzt bekannt gegeben.

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Das Schicksal des schwer verletzten Mädchens löste an Allerheiligen, 1. November 2019, und in den folgenden Tagen große Anteilnahme unter den Passagieren und Begleitern des Partyzugs sowie ein bundesweites Medien-Echo aus. An Bord des Sonderzugs 1750, gechartert vom Münsteraner Reiseveranstalter Müller Touristik, befanden sich Hunderte Reisende, die auf dem Weg zu einem verlängerten Wochenende auf Norderney waren.

Der damals 31-Jährige war in Duisburg zugestiegen und mit Mitgliedern eines Kegelclubs unterwegs. Auf Höhe des Bahnhofs Kamen soll er im alkoholisierten Zustand die Flasche aus dem Fenster des fahrenden Zugs geworfen haben. Erst auf dem Rückweg offenbarte er sich den ermittelnden Polizisten an Bord und behauptete, die Flasche sei beim Hantieren mit Gepäck versehentlich aus dem Fenster gefallen. Am Tag darauf gab er den Wurf bei der Polizei zu. Polizei und Bundespolizei hatten enormen Aufwand betrieben, um den Verdächtigen zu ermitteln. Der Zug war auf der Hinfahrt nach Norddeich-Mole in Greven gestoppt worden, um die Personalien aller Reisenden zu erfassen.

Die Hauptverhandlung im Prozess um den Flaschenwurf aus einem Partyzug ist für 24. November angesetzt.

Die Hauptverhandlung im Prozess um den Flaschenwurf aus einem Partyzug ist für 24. November angesetzt. © Marcel Drawe (Archiv)

Kapazitäten im Sitzungssaal begrenzt

Direktor Vervoort rechnet damit, dass es ein großes Interesse an der Hauptverhandlung im Sitzungssaal 1 geben wird. Er weist daraufhin, dass aufgrund der Corona-Pandemie nur wenige Sitzplätze zur Verfügung stehen.

Im Fall einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Mann hat bereits Anfang des Jahres durch seinen Anwalt ausrichten lassen, dass er sein „Fehlverhalten“ bedauert und dass er eine Wiedergutmachung, so weit es möglich se, veranlasst habe.

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Über das Schicksal des Mädchens ist nichts bekannt, außer dass die Mutter knapp zwei Monate nach dem tragischen Unglück von der überstandenen Operation berichtete: „Sie ist ein starkes Kind, und es geht ihr gut.“ Die Mutter wandte sich damals durch diese Zeitung an die Öffentlichkeit, um für die große Anteilnahme zu bedanken, die unter anderem durch eine Spendenaktion an Bord des Zugs deutlich wurde. Den Erlös von 3500 Euro wollten die Eltern, die anonym bleiben wollen, für die Zukunft des Mädchen anlegen.