Hakenkreuze oder Bilder, auf denen der Hitlergruß gezeigt wird. Solche Inhalte sind in einer privaten Chatgruppe von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kamen geteilt und kommentiert worden. Elf Feuerwehrleute hatten eine Gruppe für den privaten Austausch auf WhatsApp – eigentlich nur für die Freizeit. Dann wurden menschenverachtende Inhalte geteilt.
Die Mitglieder der Gruppe, die sich aktiv daran beteiligt haben, gerieten in der Fokus der Justiz. „Am 28. Dezember haben wir Kenntnis von der WhatsApp-Gruppe gehabt und am 29. Anzeige bei der Polizei erstattet“, sagt Bürgermeisterin Elke Kappen.
Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingestellt
Noch am selben Tag hat der Staatsschutz beim Polizeipräsidium Dortmund wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein Strafverfahren gegen vier Mitglieder der Kamener Feuerwehr eröffnet. Das Verfahren wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft in Dortmund weitergegeben und dort bearbeitet.
„Tatsächlich wurden nach Aktenlage mehrere Bilder in die Chatgruppe eingestellt, die fremdenfeindliche, antisemitische und die Menschenwürde verachtende Inhalte hatten. Zudem wurde ein Bild gepostet, das eine Hakenkreuzfahne und eine einen Hitlergruß ausführende Person zeigte“, sagt Staatsanwältin Sonja Frodermann.

Disziplinarverfahren eingeleitet
„Allerdings ist das Verfahren ohne Durchführung weiterer Ermittlungen eingestellt worden“, so die Staatsanwältin. Ungeachtet der Tatsache, dass ein Austausch solcher Bilder festgestellt wurde, sei ein Straftatbestand nicht erfüllt gewesen. Mit Konsequenzen müssen einige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kamen dennoch rechnen.
Bürgermeisterin Kappen schildert den weiteren Ablauf: „Am 9. Januar hatten wir die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft, dass sie das Verfahren eingestellt hat und am 10. Januar haben wir Disziplinarverfahren eingeleitet.“ Das betrifft zunächst einmal alle elf Mitglieder der Gruppe. Feuerwehr und Stadt haben davon fünf Mitglieder ausgemacht, die menschenverachtende Bilder geteilt oder diese kommentiert haben sollen. Das ist eine Person mehr als nach Angaben der Staatsanwaltschaft.
„Es ist alles im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr gelaufen, aber zwei dieser Mitglieder sind auch hauptamtlich bei uns tätig“, so die Beigeordnete Hanna Schulze. Dadurch gibt es zwei unterschiedliche Disziplinarverfahren. „Mit anderen Ergebnissen und mit gegebenenfalls anderen Konsequenzen, aber vom Verfahren her gleichwertig mit einem Disziplinarverfahren, wie man es im arbeitsrechtlichen Zusammenhang auch kennt.“
Durch die besondere Struktur bei der Freiwilligen Feuerwehr in Kamen, die auch eine hauptamtliche Wache hat, sind gegen die beiden Hauptamtlichen zwei Verfahren eingeleitet worden: „Einmal im Bereich des Hauptamtes und einmal im Bereich des Ehrenamtes“, erklärt Schulze.
Lückenlose Aufklärung gefordert
Bürgermeisterin Kappen betont sowohl eine klare Haltung der Stadt als auch der Feuerwehr durch alle Ebenen: Es habe großes Entsetzen und eine klare Abwehrhaltung gegen ein solches Verhalten und eine solche Gesinnung gegeben. „Und auch den Wunsch nach einer lückenlosen Aufklärung“, ergänzt Schulze.
„Wir sind sehr konsequent damit umgegangen, lassen aber auch erst mal die Disziplinarverfahren ablaufen. Es darf ja auch keine Vorverurteilung geben.“ Ziel des Verfahrens sei es herauszufinden, wer sich in welchem Umfang und aus welchen Motiven heraus an dem Chat beteiligt hat. Erst dann könne man entsprechende Konsequenzen ziehen.
Für die fünf Feuerwehrleute, die aktiv am Posten oder Kommentieren der Inhalte beteiligt waren, ist für die Zeit des Disziplinarverfahrens ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Das heißt, dass sie ihren Dienst während des laufenden Verfahrens weder in der Freiwilligen Feuerwehr noch im Hauptamt ausüben dürfen. Die Kamener Feuerwehr verfügt über 110 hauptamtliche und 350 ehrenamtliche Mitglieder.