Falscher Notarzt war Dozent Vor Gericht geht es auch um gefilmten Missbrauch von Kindern

„Du darfst alles machen“: Paar soll Kinder für Pornos missbraucht haben
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Ein vorbestrafter „falscher Notarzt“ steht ab Februar erneut in Bochum vor Gericht. Kaum aus dem Gefängnis entlassen, soll der Hochstapler ab 2022 als Honorardozent bei einer Pflegeschule in Recklinghausen gelehrt haben. Mit Blick auf schockierende Missbrauchsvorwürfe droht jetzt sogar Sicherungsverwahrung.

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann (43) aus Bochum gemeinsam mit seiner Freundin (41) angeklagt. Im August 2024 wurde das Paar von der Polizei festgenommen und sitzt seitdem in U-Haft.

Wenn am 5. Februar vor der 3. Strafkammer am Bochumer Landgericht der Prozess beginnt, geht es um Anklagevorwürfe, die an der Grenze des eigentlich Unvorstellbaren kratzen.

Der verurteilte Betrüger soll die Kinder der mitangeklagten Frau in Serie vor der Kamera missbraucht haben, um anschließend mit den Pornofilmen über das Internet Geld verdienen zu können. Tatorte sollen seine Bochumer beziehungsweise die Gelsenkirchener Wohnung der Mitangeklagten gewesen sein.

Die Mutter soll ihm ihre drei Mädchen (18 Monate (!), acht und 15 Jahre alt) zum sexuellen Missbrauch nach Belieben überlassen haben. Sinngemäß soll die 41-Jährige dem Angeklagten in einem Handy-Chat erlaubt haben: „Du darfst mit allen Kindern alles machen. Solange das Baby nicht weint.“

Justizzentrum Bochum
Der Missbrauchsprozess gegen den falschen Notarzt findet am Justizzentrum Bochum statt. © Bernd Thissen/dpa

Angeblich soll das Paar auch diskutiert haben, eines der Mädchen möglicherweise vor dem Missbrauch zu betäuben, weil das für den Verkauf des Missbrauchsvideos womöglich lukrativer sein könnte.

Das heute achtjährige Mädchen soll der Angeklagte in einem Chat einmal „unsere kleine Geldmaschine“ genannt haben. Die Verkäufe von Kinderpornobildern und -videos sollen über Snapchat, die Bezahlung über Paypal abgewickelt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass ein weiteres Mädchen Opfer des Angeklagten geworden ist. Der 15-Jährigen soll der Mann vor den gefilmten Übergriffen unter anderem Tabletten angeboten haben.

Während die angeklagte Frau bislang unbestraft ist, ist der 43-jährige Bochumer bei Weitem kein unbeschriebenes Blatt.

Mehr als fünf Jahre in Haft verbracht

2015 wurde der Angeklagte in Paderborn zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er ohne Qualifikation als Arzt auf einer Rettungswache in Ostwestfalen mehrere Notfallpatienten behandelt hatte. Auch hatte er deutschlandweit in Kliniken als Intensivpfleger gearbeitet und zuvor total gefälschte Zeugnisse vorgelegt.

2016 erhöhte das Bochumer Landgericht die Haftstrafe auf insgesamt fünf Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil lautete auf Betrug, Urkundenfälschung, Missbrauch von Berufsbezeichnungen und gefährliche Körperverletzung. Diese Haftstrafe hatte der Angeklagte bis Oktober 2021 verbüßt.

Auch im bevorstehenden Prozess geht es wieder um erschlichene Pflege- und Arzt-Jobs. So soll der 43-Jährige von September 2022 bis April 2023 als Honorardozent bei einer Pflegeschule in Recklinghausen gearbeitet und bei der Bewerbung gefälschte Unterlagen vorgelegt haben.

Darin soll er sich als Fachkrankenpfleger, Notfallsanitäter und Sachverständiger für Pflegebedarf ausgegeben haben. Laut Anklage war er für den Dozenten-Job nicht qualifiziert und hat somit fast 10.000 Euro Honorar zu Unrecht eingestrichen.

Darüber hinaus soll der Angeklagte auch an einer Pflege-Akademie in Wuppertal unerlaubt als Dozent unterrichtet, in Essen in einer AWO-Einrichtung Jugendliche im Bereich des Gesundheitswesens geschult haben.

Auf dem „Mud Masters“ in Weeze, einem Matsch-Hindernislauf, soll er 2023 mithilfe einer vorab vorgelegten gefälschten Approbationsurkunde als Notarzt gearbeitet und drei Patienten Injektionen verabreicht haben – laut Anklage ohne Komplikationen.

Für den Prozess sind Verhandlungstage bis zum 26. Mai anberaumt. Im Fall einer Verurteilung steht bei dem Angeklagten auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung (Endlos-Haft) im Raum.