Europawahl 2024 Termine, Parteien und mehr - das sollten Sie wissen

Europawahl 2024: Termine, Parteien und mehr - das sollte man wissen
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Am 9. Juni ist Wahltag in Deutschland. Dann findet hierzulande die Europawahl 2024 statt. Aber was wird dabei überhaupt gewählt? Welche Parteien und Kandidaten treten an? Und wie sieht der Stimmzettel aus? Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir hier zusammengestellt.

Termine: Wann findet die Europawahl 2024 statt?

Der Termin für den Wahltag der Europawahl 2024 ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni, gewählt. Andere Länder sind dagegen schon an den drei Tagen zuvor an der Reihe: In den Niederlanden findet die Europawahl am Donnerstag, 6. Juni, statt, in Irland wählen die Bürger am Freitag, 7. Juni, und in den französischen Überseegebieten, Lettland, Malta und der Slowakei fällt das Datum des Wahltags auf Samstag, 8. Juni.

Tschechien und Italien stellen eine Besonderheit dar: Dort gibt es jeweils zwei Wahltage (Tschechien: 7. und 8. Juni, Italien: 8. und 9. Juni). In allen anderen Mitgliedsländern der EU ist der Termin für die Europawahl 2024 der 9. Juni.

Ablauf der Europawahl: Was wird gewählt?

Bei der Europawahl 2024 wird das Europäische Parlament gewählt, das seinen offiziellen Sitz in Straßburg (Frankreich) hat. Jeder der rund 400 Millionen Wahlberechtigten in Europa entscheidet mit seiner Stimme darüber, welche Kandidaten ins Parlament einziehen. Insgesamt werden 720 Sitze verteilt - 15 mehr als noch bei der letzten Europawahl im Jahr 2019. Die Zahl der Abgeordneten aus einem Land richtet sich nach der Einwohnerzahl: Aus Deutschland kommen mit 96 die meisten, aus Zypern, Luxemburg und Malta dagegen nur jeweils sechs.

Wie viele Sitze jede Partei erhält, richtet sich nach der Zahl der Stimmen, die sie bekommt: Je größer der Anteil an den abgegebenen Stimmen ist, desto mehr Abgeordnete einer Partei ziehen ins Europaparlament ein. Dieses Vorgehen wird als Verhältniswahlsystem bezeichnet.

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht im Europäischen Parlament in Straßburg zu den Abgeordneten.
720 Abgeordnete werden nach der Europawahl 2024 im Europäischen Parlament in Straßburg sitzen. © Philipp von Ditfurth/dpa

Wahlalter: Wer darf bei der Europawahl wählen?

Das Wahlalter ist - wie auch der Termin - in den EU-Ländern unterschiedlich. In Deutschland liegt das Wahlalter für die Europawahl bei 16 Jahren. Der Bundestag hatte im November eine Senkung des Alters von Wahlberechtigten von 18 auf 16 beschlossen.

Damit gehört Deutschland neben Belgien, Malta und Österreich zu den vier Ländern in Europa, in denen 16-Jährige wählen dürfen. In Griechenland liegt das Wahlalter bei 17 Jahren, in allen anderen Ländern muss man mindestens 18 sein, um seine Stimme bei der Europawahl 2024 abgeben zu dürfen.

Parteien und Kandidaten: Wer steht zur Wahl?

In jedem EU-Mitgliedsland treten die nationalen Parteien zur Europawahl an. Im Europäischen Parlament schließen sich Parteien mit ähnlichen politischen Zielen und Inhalten allerdings zu europaweiten Fraktionen zusammen. Diese Fraktionen sitzen aktuell noch im Parlament in Straßburg:

  • Europäische Volkspartei (EVP)
  • Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D)
  • Europäische Konservative und Reformer (EKR)
  • Renew Europe
  • Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE-NGL)
  • Grüne/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA)
  • Identität und Demokratie (ID)

In Deutschland können die Wähler bei der Europawahl 2024 zwischen 35 Parteien wählen. Alle Parteien haben im Vorfeld der Wahl Listen auf Bundes- oder Landesebene erstellt, anhand derer entschieden wird, welche Politiker ins Europaparlament einziehen. Diese Kandidaten stehen an der Spitze der Listen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien:

  • CDU: Ursula von der Leyen
  • CSU: Manfred Weber
  • SPD: Katarina Barley
  • FDP: Marie-Agnes Strack-Zimmermann
  • Grüne: Terry Reintke
  • AfD: Maximilian Krah
  • Linke: Carola Rackete und Martin Schirdewan
  • Bündnis Sahra Wagenknecht: Fabio di Masi und Thomas Geisel

Sperrklausel: Gibt es eine Prozent-Hürde bei der Europawahl?

Bei vielen Wahlen gibt es eine sogenannte Sperrklausel. Das bedeutet: Parteien müssen einen festgelegten prozentualen Anteil der Stimmen erhalten, um Sitze im Parlament erhalten zu können. Bei der Bundestagswahl in Deutschland liegt die Sperrklausel bei fünf Prozent - daher ist sie auch als "Fünf-Prozent-Hürde" bekannt.

Bei der Europawahl 2024 gibt es in Deutschland dagegen keine Sperrklausel. In anderen EU-Mitgliedsländern sieht das anders aus: In Griechenland liegt sie beispielsweise bei 3 Prozent, in Österreich bei 4 Prozent und in Frankreich sogar bei fünf Prozent.

In Zukunft soll es allerdings in allen Ländern eine Sperrklausel geben. Diese soll für alle EU-Mitgliedsstaaten bei mindestens zwei Prozent liegen, für die bevölkerungsreichsten Länder (mehr als 60 Sitze im Parlament) sogar bei 3,5 Prozent.

Stimmzettel: Wie viele Stimmen hat man?

Anders als bei einer Bundes- oder Landtagswahl müssen Wähler bei der Europawahl 2024 nur eine Stimme abgeben - und zwar für die Partei. Die zweite Stimme für Direktkandidaten entfällt dagegen.

Auf dem Stimmzettel sind nur 34 Parteien zu finden, obwohl 35 zur Europawahl antreten. Das liegt daran, dass die CSU nur in Bayern wählbar ist und in allen anderen Bundesländern die CDU. Die Reihenfolge der Parteien richtet sich zunächst nach dem Ergebnis bei der letzten Europawahl: Die Parteien mit den meisten Stimmen sind ganz oben zu finden, alle anderen folgen absteigend. Parteien, die 2019 noch nicht zur Wahl standen, werden danach alphabetisch aufgelistet.

Unter dem Namen der Partei stehen auf dem Wahlzettel noch die Namen der ersten zehn Kandidaten der Landes- bzw. Bundesliste. In der Spalte daneben sind die Kreise zu sehen, in denen man sein Kreuz macht.

Ein Muster-Stimmzettel für die Europawahl 2024 in Baden-Württemberg.
So sieht beispielsweise der Stimmzettel für die Europawahl 2024 in Baden-Württemberg aus. © Screenshot europawahl-bw.de

Europawahl 2024: So kann man per Briefwahl wählen

Wer seine Stimme bei der Europawahl 2024 abgeben möchte, muss das nicht zwangsläufig im Wahllokal machen. Die Stimmabgabe ist auch per Briefwahl möglich. Bei den letzten Wahlen haben immer mehr Wahlberechtigte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Um per Briefwahl wählen zu können, müssen Bürger die entsprechenden Unterlagen bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Das ist per Post, in den allermeisten Orten aber mittlerweile auch online möglich. Den in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Stimmzettel kann man dann zu Hause ausfüllen und zurückschicken oder selbst bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgeben.

Wen soll ich wählen? Wahl-O-Mat kann helfen

Knapp 65 Millionen Menschen in Deutschland sind bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt. Und viele von ihnen dürften noch unentschlossen sein, welcher der 35 Parteien auf dem Wahlzettel sie ihre Stimme geben. Bei der Auswahl der richtigen Partei kann der Wahl-O-Mat helfen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt dieses Online-Tool bei jeder Bundestags-, Landtags- und Europawahl zur Verfügung. Nutzer können darin ihre Meinung zu bestimmten Thesen abgeben. Diese wird im Nachgang mit den Positionen der ausgewählten Parteien abgeglichen und in einem prozentualen Ergebnis dargestellt.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfer bei der Europawahl?

Auch bei der Europawahl 2024 werden in Deutschland wieder hunderttausende Wahlhelfer im Einsatz sein. Diese sorgen in den unzähligen Wahlbüros im Bundesgebiet für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Überprüfung von Wahlberechtigungen, die Ausgabe der Stimmzettel sowie die Auszählung der Stimmen.

Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung berufen. Meist sind es Wahlberechtigte aus dem jeweiligen Ort bzw. Wahlkreis. Dieses Ehrenamt kann nur mit triftigem Grund (z.B. berufliche Verpflichtungen, Krankheit oder Behinderung) abgelehnt werden. Bürger, die sich freiwillig als Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, sollten sich am besten bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung melden.

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