Urlauber und Urlauberinnen aus Nicht-EU-Ländern dürfen aktuell ohne Visum für 90 Tage in den Schengen-Raum einreisen. Das soll sich 2024 ändern. Ab dann müssen sie eine sogenannte Etias-Reisegenehmigung beantragen müssen. Das wird laut Etias über eine Milliarde Reisende betreffen. Wir erklären, was Reisende jetzt wissen sollten.
Was ist Etias und wofür wird es eingeführt?
Etias steht für „European Travel Information and Authorization System“ (Europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem). Es handelt sich dabei um eine elektronische Reisegenehmigung für Nicht-EU-Bürgerinnen und-Bürger aus 60 Ländern, die zurzeit kein Visum für den Schengen-Raum benötigen.
Das Programm wurde von der Europäische Union geschaffen, „um ihre Grenzen zu schützen und zu stärken“, heißt es auf der Homepage. Zunächst sollte das neue Reisegenehmigungssystem im Jahr 2021 eingeführt werden, die Einführung wurde dann aber zweimal verschoben. Nun soll das neue System Anfang 2024 an den Start gehen.
Etias soll Reisen sicherer machen
Mit dem Programm sollen Reisende aus Nicht-EU-Ländern überprüft werden, noch bevor sie ein Flugzeug besteigen und für einen kurzen Aufenthalt nach Europa reisen. Kurzum: Etias soll Reisen sicherer machen.
Im Schengen-Raum gibt es insgesamt 27 Länder. Von ihnen gehören 23 Mitglieder der Europäischen Union an. Vier Ländern sind Teil der Europäischen Freihandelsassoziation. Nicht-Schengen-EU-Staaten sind bisher Rumänien, Bulgarien und Zypern. Sie sind zwar Teil der Europäischen Union, gehören aber nicht zum Schengener Abkommen. Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Mikrostaaten, die de facto zum Schengen-Raum gehören, sind: Monaco, San Marino und Vatikanstadt. Für die Einreise in alle aufgeführten Länder wird Etias ab 2024 erforderlich sein.
So funktioniert Etias
Wenn von der Visumspflicht befreite Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger in den Schengen-Raum reisen wollen, dann müssen sie einen Online-Etias-Antrag einreichen. Dazu müssen sie ein Onlineformular ausfüllen und ihren gültigen Reisepass, eine aktuelle E-Mail-Adresse und eine Kredit- oder Debitkarte angeben.
Etias soll nach derzeitiger Planung für jeden Antrag 7 Euro kosten. Unter 18-Jährige müssen keine Gebühren bezahlen. Nachdem bezahlt wurde – per Lastschrift oder mit der Kreditkarte –, startet der Etias-Autorisierungsprozess. Dieser kann bis zu 96 Stunden (vier Tage) oder maximal zwei Wochen dauern. Wer den Sicherheitscheck besteht, erhält elektronisch eine Etias-Reisegenehmigung. Diese wird auch Visa Waiver genannt. Sie ist für die mehrmalige Einreise möglich und gilt für zwei oder drei Jahre. Wie genau das Prozedere funktioniert, steht auf dieser Website beschrieben.
Das Verfahren soll nach Angaben von Etias einfacher als beispielsweise die Beantragung eines Visums sein. Etias ist jedoch kein Europavisum! Reisende, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, müssen auch weiterhin ein gültiges Visum besitzen. EU-Bürgerinnen und -Bürger hingegen benötigen auch weiterhin keinen Reisepass und unterliegen an den gemeinsamen Grenzen auch keiner anderen Art von Grenzkontrolle.
Mehrere Länder auf der ganzen Welt haben der Programm-Beschreibung zufolge solche Visa-Waiver-Programme, um sicheres visumsfreies Reisen zu ermöglichen. Obwohl jedes Visa-Waiver-Programm wie oben beschrieben anders ist, bestehe das Ziel darin, die Grenzverwaltung zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.
Experten warnen: Reisende nicht auf Etias vorbereitet
Wie unter anderem die spanische Tourismusagentur Agent Travel berichtet, warnen Experten vor den Herausforderungen, die das geplante Einreisesystem an den EU-Grenzen für die Reisebranche mit sich bringen könnte. Dies hat das PR-Beratungsunternehmen Belvera Partners in einem Bericht zusammengefasst, der auch der Business-Plattform fvw Travel Talk vorliegt.
Demnach seien Reisende nicht auf die „neue Bürokratie“ vorbereitet. Moderne Reservierungstechnologie könne zwar zum einen den Visumprozess erleichtern. Zum anderen könnten unvorbereitete Reisewillige, denen der Antrag zu kompliziert erscheint, ihren Urlaub auch wieder stornieren und Rückerstattungen fordern. Unternehmen sollten Kunden daher rechtzeitig informieren, um Enttäuschungen und Umbuchungen zu vermeiden, heißt es.
rnd
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