Missbrauch vor 20 Jahren Busfahrer nach Urteilsverkündung sofort festgenommen

Missbrauch vor 20 Jahren: Busfahrer nach dem Urteil festgenommen
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Ein ehemaliger Busfahrer aus Essen muss doch noch ins Gefängnis. Rund 20 Jahre nach einer Serie von Missbrauchstaten ist der 53-Jährige am Freitag zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er selbst hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten und auf einen Freispruch gehofft.

Die Richter am Essener Landgericht haben jedoch keinen Zweifel, dass der Angeklagte ein anfangs zehnjähriges Mädchen immer wieder massiv sexuell missbraucht hat – bis hin zum Geschlechtsverkehr. „Sie haben schwere Schuld auf sich geladen“, sagte Richter Volker Uhlenbrock bei der Urteilsbegründung an die Adresse des Angeklagten. Dessen Unschuldsteuerungen – auch gegenüber seiner Frau und seinen Kindern – seien „scheinheilig“.

Nach der Urteilsverkündung ist der Angeklagte von Justiz-Wachtmeistern festgenommen worden.
Nach der Urteilsverkündung ist der Angeklagte von Justiz-Wachtmeistern festgenommen worden. © Jörn Hartwich

Der Angeklagte war Hilfsgärtner, sein Geld verdiente er auf einem Friedhof in Essen. 2004 hatte er dann außerdem einen Busfahrerjob angenommen. Jeden Nachmittag fuhr er nun auch noch eine Tagesstätte für ADHS-Kinder an und brachte sie nach Hause. Auf diesen Fahrten lernte er auch die Zehnjährige kennen.

Es dauerte dann auch nicht lange, bis er das Kind das erste Mal mit nach Hause nahm. Das Mädchen freundete sich mit einer seiner Töchter an und durfte schließlich auch über Nacht bleiben. Das nutzte der Angeklagte laut Urteil schamlos aus. Die Richter gehen davon aus, dass der heute 53-Jährige das Kind sogar mit auf einen Friedhof nahm und hinter einem Grabstein massiv missbraucht hat.

Richter haben keine Zweifel

Die heute 30-Jährige hatte zwei Jahrzehnte lang geschwiegen. Erst als sich der Anklagte über Facebook plötzlich wieder bei ihr meldete, ging sie doch noch zur Polizei. Weil der mehrfache Vater die Taten bestritten hat, musste die Frau auch vor Gericht als Zeugin vernommen werden. Ihre Aussage fand jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Anschließend hatten die Richter jedoch keinen Zweifel mehr, dass die Frau, die offenbar auf psychosoziale Hilfe angewiesen ist, die Wahrheit sagt. Auch eine extra hinzugezogene Gutachterin hatte die Aussagen als erlebnisbasiert bezeichnet.

Auf dem Gerichtsflur „gezockt“

Mit einer Verurteilung hatte der 53-Jährige offenbar trotzdem nicht gerechnet. Im Prozess zeigte er sich völlig unbeeindruckt von den schweren Vorwürfen. Zum ersten Verhandlungstag war sogar seine jetzige Lebensgefährtin mitgekommen. In der Pause vor dem Urteil „zockte“ er auf dem Gerichtsflur ein Online-Spiel auf dem Handy.

Das Leben in Freiheit war dann jedoch schlagartig vorbei. Der 53-Jährige ist direkt nach der Urteilsverkündung festgenommen und von den Wachtmeistern abgeführt worden. Zuvor hatte er sich die gesamte Zeit weiter auf freiem Fuß befunden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.