Massiver sexueller Missbrauch vor 20 Jahren? Ehemaliger Kita-Busfahrer aus Essen unter Verdacht

Missbrauch vor 20 Jahren: Ehemaliger Kita-Busfahrer unter Verdacht
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Wenn die Anklage stimmt, dann muss ein ehemaliger Busfahrer einer Kindertagesgruppe mit vielen Jahren Gefängnis rechnen. Der Mann aus Essen soll vor rund 20 Jahren ein zehnjähriges Mädchen massiv sexuell missbraucht haben – sogar auf einem Friedhof, auf dem er damals ebenfalls gearbeitet hat. Jetzt steht er vor Gericht und bestreitet.

Es war Ende 2003, als er einen Nebenjob als Fahrer für kleine Kinder annahm, die unter ADHS litten. Jeden Nachmittag fuhr er sie von einer Tagesstätte in Essen nach Hause, um sich etwas dazuzuverdienen. Mit dabei war auch die damals Zehnjährige, an der er laut Anklage ein sexuelles Interesse entwickelte.

Das Landgericht Essen: Hier wird der außergewöhnliche Fall verhandelt.
Das Landgericht Essen: Hier wird der außergewöhnliche Fall verhandelt. © Jörn Hartwich

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heute 53-Jährige das kleine Mädchen immer wieder massiv missbraucht hat – bis hin zum Geschlechtsverkehr. Die Tatorte sollen der VW-Bus der Einrichtung, sein privater Kombi, der Keller seiner Wohnung und auch ein Platz neben einem Grabstein auf einem Essener Friedhof gewesen sein.

Jahrelang gab es nicht den leisesten Verdacht. Erst als der Angeklagte über die Sozialen Medien wieder Kontakt zu der inzwischen erwachsenen Frau aufnehmen wollte, kamen die Ermittlungen ins Rollen. Die heute 30-Jährige ging zur Polizei und zeigte den ehemaligen Busfahrer der Kindertagesstätte an.

Angeklagter gibt privaten Kontakt zu

Zum Prozessauftakt erschien der Angeklagte, der selbst mehrfacher Vater ist, in Begleitung seiner aktuellen Partnerin. Als Richter Volker Uhlenbrock ihn fragte, was an den Vorwürfen richtig sei, lehnte er sich ein Stück zurück, lächelte und sagte: „Nichts.“

Es sei zwar richtig, dass es auch privaten Kontakt gegeben hat. Die damals Zehnjährige habe sich mit seiner fast gleichaltrigen Tochter angefreundet und sei auch immer mal wieder über Nacht ober übers Wochenende geblieben. Auch auf dem Friedhof sei er mit ihr gewesen. „Sie wollte sehen, wo ich arbeite. Da habe ich sie mitgenommen.“ Sexuelle Übergriffe habe es jedoch nicht gegeben.

Zweifel an Unschuldsbeteuerung

Doch die Richter haben Zweifel. Vor allem, da die 30-Jährige zahlreiche Orte und Details genannt hat. „Das sind alles sehr komplexe Geschichten“, so Richter Uhlenbrock. So etwas denke man sich normalerweise nicht aus, wenn man jemanden zu Unrecht belasten möchte. Auch eine vom Gericht hinzugezogene Glaubwürdigkeitsgutachterin hatte die Aussagen nach vorläufiger Einschätzung als „erlebnisbasiert“ bezeichnet.

Ob das mutmaßliche Opfer die Vorwürfe vor Gericht wiederholt hat, ist nicht bekannt. Die Zeugenvernehmung der 30-Jährigen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Prozess wird fortgesetzt. Mit einem Urteil ist voraussichtlich noch in diesem Monat zu rechnen.