Es ist eine Zäsur im Rechtsstreit um das Erbe der einstigen Schalke-Legende Rudi Assauer aus Herten: Das Amtsgericht Recklinghausen hat sein Testament für ungültig erklärt. Damit verliert Alleinerbin Bettina Michel, die ihren an Alzheimer erkrankten Vater jahrelang bis zu dessen Tod im Jahr 2019 pflegte, den Anspruch auf den gesamten Nachlass. Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Damit kommt ihre Halbschwester Katy zum Zuge, die seit Jahren um ihren Anteil am Erbe ihres Vaters kämpft. Doch Michels Anwälte wollen nicht klein beigeben und beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm Beschwerde gegen das Urteil einlegen.

„Bei diesem Testament ist juristisch so ziemlich alles falsch gelaufen“
Der Erbrechtsexperte Dr. Eberhard Strutz hat den nun gefassten Gerichtsbeschluss vorhergesagt. „Bei diesem Testament ist juristisch so ziemlich alles falsch gelaufen“, sagte der erfahrene Rechtsanwalt aus Recklinghausen bereits im April 2022 im Gespräch mit unserer Redaktion. Zu diesem Schluss kam auch der Gutachter im Prozess um Assauers Nachlass: Dr. Thomas Finkbeiner, renommierter Chefarzt der Psychiatrie am Klinikum Westfalen in Dortmund.
Der Mediziner bescheinigte den Richtern, dass Rudi Assauer gar nicht testierfähig war, als sein Testament am 17.1.2012 abgefasst wurde. Das heißt, er war aufgrund seiner geistigen Einschränkungen rechtlich nicht dazu in der Lage. Dass der Kranke zu besagtem Zeitpunkt einen lichten Moment gehabt haben könnte, sei medizinisch nicht möglich.
„Kaffeestunde beim Notar und ein paar Fangfragen“
„Dass dieses Testament überhaupt verfasst wurde, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Dr. Strutz. „Es reicht nicht aus, wenn der Notar sich mit dem Klienten unterhält und dann behauptet, dieser sei klar genug gewesen.“ Im Erbrecht sei es vielmehr Standard, dass „ohne Gutachten nichts läuft“. Es bedürfe zwingend einer fachärztlichen Einschätzung. „Ein Notar verfügt doch gar nicht über die notwendigen medizinischen und psychiatrischen Fähigkeiten, um die Geschäftsfähigkeit eines demenziell Erkrankten zu bewerten.“
Die Notwendigkeit eines fachärztlichen Gutachtens bei Anhaltspunkten für eine Geschäftsunfähigkeit des Erblassers entspreche der ständigen Rechtsprechung. Das habe auch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. „Mit einer Kaffeestunde beim Notar und ein paar Fangfragen ist es definitiv nicht getan.“


„Beschwerde beim OLG ist aussichtslos“
Bettina Michels Verteidiger, der Marler Rechtsanwalt Burkhard Benecken, will gegen den Beschluss des Recklinghäuser Amtsgerichts beim Oberlandesgericht Hamm Beschwerde einlegen. Auch für dieses Verfahren wagt Dr. Strutz nun eine Prognose und zitiert dafür aus der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, in welcher der Erbrechtssenat Hamm bereits 2012 festgestellt habe: Einem Notar fehlt das medizinische Fachwissen, um eine Testierfähigkeit einschätzen zu können. Dr. Strutz ist überzeugt: „Damit steht fest, dass die Beschwerde beim OLG aussichtslos ist. Rudi Assauers Testament ist und bleibt ungültig.“
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