Bei den Härtefallhilfen für das Heizen mit Öl, Pellets oder Flüssiggas fordern Verbraucherschützer, den Antrag auch per Brief stellen zu können. Bislang sei die Antragstellung ausschließlich online möglich, berichtete die Verbraucherzentrale NRW am Montag in Düsseldorf. Dies bedeute „unnötige Hürden“ und stelle viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor enorme Herausforderungen.
„In unseren Beratungsstellen erreichen uns landesweit täglich Anfragen von Verbraucher:innen, die vor den Hürden der digitalen Antragstellung kapitulieren und sich abgehängt fühlen“, erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Besonders ältere Menschen seien davon betroffen. Man fordere die Landesregierung dazu auf, die Hürden abzubauen und zeitnah einen alternativen Weg per Briefpost zur Beantragung einzurichten.
Schuldzinski schlug die Einrichtung einer Telefonhotline vor, bei der die Antragsunterlagen angefordert werden könnten. Sie könnten dann per Post zugeschickt werden. Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wies den Vorschlag zurück und warb um Verständnis für das Online-Verfahren. Bei Papieranträgen werde ein immenser Personalaufwand benötigt, der derzeit weder aus der Landesverwaltung noch aus dem Arbeitsmarkt heraus bedient werden könne, erklärte ein Sprecher.
„Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, dass man bei der Antragstellung auch auf Mithilfe aus der Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreises zurückgreift, um die Online-Antragstellung vorzunehmen.“ Als Vertretung könne neben einer verwandten oder befreundeten Person auch eine andere dritte Person ausgewählt werden, „beispielsweise die Verbraucherzentrale“. Das Online-Verfahren sei einfach und intuitiv zu bedienen, so der Sprecher weiter.
Energie-Härtefallhilfen: Antragsfrist endet im Oktober
Mit den Hilfen sollen Energieverbraucher entlastet werden, die mit sogenannten nichtleitungsgebundenen Energieträgern heizen. Dazu zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Hilfen werden etwa Privathaushalten gewährt, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdoppelung der Kosten im Vergleich zum Preisniveau 2021 zu tragen hatten.
80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdopplung hinausgehen, können auf Antrag erstattet werden. In Nordrhein-Westfalen können Privathaushalte seit Mitte Mai Anträge stellen. Die Antragsfrist endet bundesweit am 20. Oktober. In NRW gibt es laut Landesregierung rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Bislang wurden laut Bauministerium 13 000 Anträge gestellt.
dpa
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