Mit über 200 kmh ist ein 29-jähriger Mann dem Münsteraner Zoll auf der A3 nahe der niederländischen Grenze aufgefallen. Nach einer schnellen Verfolgung zogen die Zollbeamten den Mann mittels Anhaltesignal bei Emmerich-Ost aus dem Verkehr, wie das Hauptzollamt Münster in einer Pressemeldung schreibt. Der 29-Jährige gab an, sieben Kartons Cannabispflanzen dabei zu haben.
Die Beamten fanden außer den sieben Kartons auch eine mit mehreren Tüten verpackte Ware sowie 6.400 Euro Bargeld bei der Autodurchsuchung. Bei der verpackten Ware handelte es sich um ca. 260 Gramm Marihuana. Die weiteren Ermittlungen zu dem Fall hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.
"Aktuell herrscht viel Unklarheit, was in Bezug auf Cannabis-Produkte strafbar bzw. durch die gesetzlichen Neuregelungen legal ist. Was die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Cannabis sowie Cannabispflanzen betrifft, hat sich im Zuständigkeitsbereich des Zolls nichts verändert", wird Pressesprecherin Nicole Thomsen des Hauptzollamts Münster in der Meldung zitiert.

Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis nach, durch oder aus Deutschland sei weiterhin verboten und strafbar. Allein die Einfuhr von Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten für den privaten oder den Anbau in Social Clubs zum Eigenkonsum sind erlaubt.