Einbürgerungsanträge sollten vor dem Brexit-Stichtag gestellt werden

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Einbürgerungsanträge sollten vor dem Brexit-Stichtag gestellt werden

rnStichtag 29. März 2019

Mit dem 29. März 2019 ändern sich für Briten die Regeln zur Einbürgerung in Deutschland.

Unna

, 03.08.2018, 18:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen und gleichzeitig ihre britische Staatsbürgerschaft behalten wollen, sollten sich mit ihrem Antrag beeilen: Mit dem offiziellen Brexit am 29. März 2019 wird das Verfahren absehbar erheblich erschwert. „EU-Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, dürfen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten“, erklärt Rainer Zech. Da ab dem 29. März kommenden Jahres das Vereinigte Königreich aus der EU austritt, ändert sich dies für Briten, die deutsche Staatsbürger werden wollen.

„Sie müssten dann, genauso wie alle anderen Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten in ihrem Heimatland erst einen Antrag auf Entlassung aus ihrer Staatsbürgerschaft stellen“, sagt Zech. Heißt: Damit britische Staatsbürger die deutsche Einbürgerungsurkunde erhalten können, müssen sie ihre britische Staatsbürgerschaft abgeben. Das sei für viele Briten nicht nur eine emotionale Hürde, wie Zech aus Gesprächen weiß; es führe auch zwangsläufig zu einer Verlängerung des Einbürgerungsverfahrens.

Verlust der britischen Staatsbürgerschaft droht

„Wir müssen warten, bis das Heimatland des Antragsstellers seinem Antrag auf Aufgabe seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit bewilligt, bevor wir unser Verfahren weiterführen“, erklärt Zech. Und das könne unter Umständen lange dauern. Ein normales Einbürgerungsverfahren dauere in der Regel zwischen drei und sechs Monaten.

Mit Blick auf den 29. März in nicht mehr allzu weiter Ferne sollten Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen, sich daher mit ihren Anträgen beeilen, meint Zech. „Ansonsten laufen sie Gefahr, ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen, wenn ihr Verfahren erst nach dem 29. März abgeschlossen ist.“ Ein Erlass des Innenministeriums weise die Bürgerservice-Dienste an, entsprechende Anträge britischer Staatsbürger vordringlich zu behandeln.