Nicht alles, was gemeinhin als E-Bike bezeichnet wird, ist auch tatsächlich ein E-Bike. In den meisten Fällen handelt es sich – wie auch in diesem Fall – in Wahrheit nicht um ein E-Bike, sondern um ein Pedelec. Und das ist keine überflüssige Spitzfindigkeit, sondern hat gravierende, auch rechtliche Folgen.

Nicht alles, was gemeinhin als E-Bike bezeichnet wird, ist auch tatsächlich ein E-Bike. In den meisten Fällen handelt es sich – wie auch in diesem Fall – in Wahrheit nicht um ein E-Bike, sondern um ein Pedelec. Und das ist keine überflüssige Spitzfindigkeit, sondern hat gravierende, auch rechtliche Folgen. © picture alliance/dpa/dpa-tmn

E-Bike und Pedelec: Führerschein oder nicht? Alle Unterschiede einfach erklärt

rnElektrofahrräder

Der eine fährt ein E-Bike, die andere ein Pedelec. Ist doch dasselbe, könnte man meinen. Stimmt aber nicht. Die Unterschiede sind groß – und nicht jeder darf beides fahren. Wir klären auf.

NRW

, 20.05.2022, 04:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Der Boom bei Fahrrädern, die man nicht allein mit Muskelkraft antreiben muss, ist riesig. Nach Angaben des „Zweirad-Industrie-Verbandes“ sind inzwischen 8,5 Millionen Fahrräder mit elektrischer Unterstützung in Deutschland unterwegs. Allein im vergangenen Jahr 2021 hätten die Zweiradhändler 2 Millionen Elektrofahrräder verkauft, also Pedelecs und E-Bikes.

Im gewöhnlichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Pedelec“ und „E-Bike“ meist synonym verwendet. Dabei unterscheiden sie sich deutlich. Auch die rechtlichen Bestimmungen, wer wann wie mit einem Pedelec oder E-Bike unterwegs sein darf, weichen erheblich voneinander ab. Die Unterschiede im Detail erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) auf seiner Homepage. Darauf stützen sich unsere Informationen.

Generell gilt: Elektrofahrrad oder Elektrorad ist der Oberbegriff für alle Arten von Rädern, bei denen der Antrieb in welcher Form auch immer mit einem Elektromotor unterstützt wird. Schaut man genauer hin, so gibt es drei Arten oder Klassen von Elektrorädern, wobei nur eine einzige im rechtlichen Sinn als ganz normales Fahrrad gilt. Hier eine Übersicht über diese drei Klassen:


Das Pedelec

Der Name „Pedelec“ ist eine Zusammensetzung aus „Pedal Electric Cycle“, also „Elektrisches Fahrrad mit Pedalen“. Dieser Name macht eigentlich den Unterschied zum E-Bike schon deutlich: Bei einem Pedelec unterstützt der Motor den Fahrer nur dann, wenn er selbst in die Pedale tritt. Das ist der gravierendste Unterschied zum E-Bike im klassischen Sinne, mit dem man prinzipiell auch ohne jede Muskelkraft fahren kann.

Pedelecs machen mehr als 90 Prozent der Elektrofahrräder aus, die in Deutschland unterwegs sind. Der Elektromotor darf den strampelnden Fahrer mit höchstens 250 Watt und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen. Wie viel Unterstützung der Motor leisten soll, kann man selbst in verschiedenen Stufen wählen. Wer mit einem Pedelec schneller als 25 km/h fahren will, muss kräftig in die Pedale treten.

Rechtlich gilt ein Pedelec als ganz normales Fahrrad. Man benötigt weder eine Zulassung noch einen Versicherungskennzeichen oder einen Führerschein. Ein Pedelec darf jeder und jede fahren, ohne Altersbeschränkung. Und eine Helmpflicht gibt es auch nicht. All das gilt auch für Pedelecs, die eine Anfahrhilfe bis 6 km/h eingebaut haben.

Schnelle Pedelecs / S-Klasse

Die nächste Klasse gehört nicht mehr zu den Fahrrädern. Rechtlich gelten schnelle Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, zu den Kleinkrafträdern. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Außerdem liegt die Nenn-Dauerleistung der Motoren bei maximal 4 Kilowatt, als beim 16-fachen eines Pedelecs. Dabei gibt es allerdings eine weitere Beschränkung: Die Motorleistung ist im Höchstfall auf das Vierfache der eingesetzten Leistung der Fahrerin oder des Fahrers begrenzt.

Wenn man berücksichtigt, dass ein durchschnittlicher Radfahrer eine Leistung von etwa 100 Watt erbringt, dann dürften nur wirklich sehr, sehr durchtrainierte Menschen die maximale Motorunterstützung von 4 Kilowatt erhalten können. Sie müssten dann ja selbst das Zehnfache eines Durchschnitts-Radlers leisten.

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S-Pedelecs brauchen wie ein Mofa ein Versicherungskennzeichen (kostet laut ADFC etwa 70 Euro pro Jahr). Wer es fahren will, muss mindestens 16 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Außerdem muss man einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Wobei dabei laut ADFC im Prinzip ein Mofa- oder Motorradhelm gemeint ist, ein Fahrradhelm reicht nicht. Allerdings gebe es inzwischen für S-Pedelecs auch deutlich leichtere und besser gelüftete Helme, die gleichwohl die vorgeschriebene Schutznorm, wie sie bei Motorradhelmen gilt, erfüllen.

Wichtig: Mit S-Pedelecs darf man grundsätzlich nicht auf Radwegen fahren – selbst dann nicht, wenn die Radwege für Mofas oder E-Bikes frei gegeben sind.

E-Bikes im engeren Sinn

Die dritte Kategorie der Elektrofahrräder sind die E-Bikes im engeren Sinn. De facto handelt es sich um Elektro-Mofas, denn sie fahren auch ohne dass man dazu in die Pedale treten muss. Die Geschwindigkeit ist automatisch bei 25 km/h gedrosselt. Das Tempo lässt sich mit einem Schaltknopf oder Drehgriff regulieren.

Bei E-Bikes, bei denen die Motorleistung auf 500 Watt und die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist, besteht keine Helmpflicht. Schneller darf man nur fahren, wenn man selbst für das zusätzliche Tempo mit eigenen Muskeln sorgt.

E-Bikes nur mit Führerschein

Ein Versicherungskennzeichen ist trotzdem notwendig. Fahren dürfen E-Bikes nur Menschen mit einem Mofa-Führerschein. Dabei gibt es eine Ausnahme: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist oder bereits einen anderen Führerschein hat, benötigt keinen Mofa-Führerschein.

Klassische E-Bikes spielen nach Einschätzung des ADFC am Markt kaum eine Rolle. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dennoch fast alles, was wie ein etwas kräftigeres Fahrrad aussieht, als „E-Bike“ bezeichnet. In den meisten Fällen ist das falsch und man hat ein Pedelec oder S-Pedelec vor sich.

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