Ehemaliger IS-Kämpfer wieder verurteilt „Ich warte nur darauf, wieder zu kämpfen“

Ehemaliger IS-Kämpfer verurteilt: „Warte darauf, wieder zu kämpfen“
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„Ich warte nur darauf, wieder meine Wohnung zu verlassen und wieder zu kämpfen – bis zum Sieg Gottes – oder zu sterben.“ Diesen Satz soll ein ehemaliger Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einem angeblichen Kontaktmann gesagt haben. Jetzt ist der 30-Jährige Duisburger zum zweiten Mal verurteilt worden. Die Strafe: acht Jahre Gefängnis.

Die Richter am Duisburger Schwurgericht sind überzeugt, dass der Angeklagte sich bereiterklärt hat, einen Anschlag auf eine pro-israelische Demonstration durchzuführen. „Sein Ziel war es, eine große Zahl Menschen zu töten, die er als Ungläubige betrachtete“, sagte Richter Mario Plein in der Urteilsbegründung.

Sie haben das Urteil gesprochen: Die Richter am Duisburger Schwurgericht.
Sie haben das Urteil gesprochen: Die Richter am Duisburger Schwurgericht. © Jörn Hartwich

Die Planungen waren offenbar noch nicht weit fortgeschritten. Der Angeklagte soll sich 2023 im Internet allerdings schon über anstehende Pro-Israel-Demos informiert haben. Dass seine Überlegungen überhaupt bekannt geworden sind, war Zufall. Sein angeblicher IS-Kontaktmann, dem er den Anschlag angekündigt hatte, war in Wahrheit ein Mitglied des marokkanischen Geheimdienstes.

Nach seiner Festnahme hatte der 30-Jährige laut Urteil auch Mitgefangenen von seinen angeblichen Plänen erzählt. Ursprünglich hatte er offenbar auch die LGBTQ-Szene und eine Polizeistation in Duisburg als Anschlagsziele ins Auge gefasst.

In Syrien für den IS gekämpft

Der Duisburger hatte Deutschland 2013 verlassen und sich in Syrien dem IS angeschlossen. Dort nahm er am bewaffneten Bürgerkrieg teil und hat sich angeblich auch als Selbstmordattentäter registrieren lassen. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland war er 2017 zum ersten Mal verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt.

Anschließend war der Duisburger in ein Aussteigerprogramm aufgenommen worden. Er nahm einen westlichen Lebensstil an und blieb völlig unauffällig. Das war aus Sicht der Duisburger Richter allerdings nur Tarnung. „Der Angeklagte hat weiter der IS-Ideologie angehangen“, so Richter Plein. „Die De-Radikalisierung, die über Jahre versucht wurde, ist gescheitert.“

Radikales Gedankengut

Der Prozess am Duisburger Schwurgericht hat acht Monate gedauert. An 20 Tagen wurde verhandelt. „Wir haben uns bemüht, jeden Stein umzudrehen“, so Plein. Das sei nicht leicht gewesen. Schließlich habe man es mit einem Angeklagten zu tun gehabt, der von seinem äußeren Erscheinungsbild recht sympathisch wirkt.

Die Wahrheit sie jedoch, dass der 30-Jährige noch eine andere Seite habe. „Und die ist geprägt von einem radikalen, islamistischen Gedankengut.“ Die Staatsanwaltschaft hatte sogar zehn Jahre Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Das Urteil lautet auf „sich bereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes“.