Nach Festnahme in Duisburg Kreise: Islamist schon vor Wochen aufgefallen

Offenbar Anschlag auf Pro-Israel-Kundgebung geplant: Islamist aus Duisburg festgenommen
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Der als „Osama, der Deutsche“ bekannte und als IS-Terrorist verurteilte 29-Jährige aus Duisburg soll schon vor Wochen mit Terrorabsichten aufgefallen sein. „Wir hatten vage Hinweise, dass er die Absicht hat, einen Anschlag auf eine Polizeiwache zu begehen“, hieß es am Donnerstag aus Sicherheitskreisen.

Für eine Festnahme habe die Beweislage nicht gereicht, aber es habe eine „Gefährderansprache“ gegeben. Weil der 29-Jährige nach seinem Jobverlust im Juni „in alte Muster“ verfallen sei, habe er sehr engmaschig unter Beobachtung gestanden.

Verteidiger Mutlu Günal sagte dazu, der angeblich beabsichtigte Angriff auf Polizisten werde zwar im Haftbefehl erwähnt, es handele sich aber um „bloße Unterstellungen und Vermutungen, die strafprozessual völlig unerheblich sind“.

Haftbefehl erlassen

Seit Mittwoch sitzt der vorbestrafte Islamist in Untersuchungshaft. Der Verteidiger des 29-Jährigen hat ihm geraten, sich nicht zu äußern. Er lasse sich nicht zur Sache ein und habe in der Vergangenheit erfolgreich an einem Aussteigerprogramm teilgenommen, betonte sein Anwalt Mutlu Günal auf dpa-Anfrage. "Ich gehe nicht davon aus, dass dieser Haftbefehl lange Bestand haben wird."

Nach Auffassung der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft steht der 29-Jährige unter dringendem Tatverdacht, sich zu einem islamistisch motivierten Anschlag auf eine pro-israelische Demonstration bereiterklärt zu haben. Die Ermittlungen zu den Hintergründen laufen. Der Tatverdächtige soll gegenüber einem Chatpartner in Syrien seine Zustimmung geäußert haben. Das Duisburger Amtsgericht bestätigte am Mittwoch den dringenden Tatverdacht und erließ einen entsprechenden Haftbefehl.

Im Fall einer Verurteilung als Versuch der Beteiligung an einem Mord sieht das Strafgesetzbuch 3 bis 15 Jahre Haft vor.

50 Polizisten bei Durchsuchung im Einsatz

„Es gab Hinweise, dass dieser Mann einen Anschlag plant“, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zuvor bereits bekannt gegeben. Bei einer ersten Auswertung der bei ihm beschlagnahmten Datenträger seien weitere Anhaltspunkte entdeckt worden. Über 50 Polizisten seien im Einsatz gewesen, darunter auch Spezialeinheiten.

Dass es wohl ein ausländischer Geheimdienst war, der zuerst auf die Terrorabsichten hinwies, kommentierte Reul so: „Die internationale Zusammenarbeit funktioniert.“ Sicherheitsbehörden zufolge gibt es Hinweise, nach denen der 29-Jährige mit einem Lastwagen in eine „israelische Veranstaltung“ fahren wollte. In den Polizeieinsatz in Duisburg war auch die gemeinsame Terrorabwehrzentrale des Bundes und der Länder involviert.

Als martialischer IS-Kämpfer war der 29-Jährige schon vor Jahren in diversen Propagandavideos aufgetaucht. Ob er tatsächlich in Syrien an Kämpfen teilnahm, blieb aber unklar.

Der aus Bielefeld stammende Mann wurde dennoch am 6. April 2017 als IS-Terrorist vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt. Er soll sich 2012 in der Herforder Salafistenszene radikalisiert haben.

Verdächtiger hatte sich nach Syrien abgesetzt

Von September 2013 bis Frühjahr 2016 hatte er sich nach Syrien abgesetzt und sich dort bewaffneten IS-Einheiten angeschlossen. Nach seiner Rückkehr war er am Frankfurter Flughafen festgenommen worden.

Er hatte damals gestanden und eingeräumt, sich mit dem IS identifiziert zu haben. Unter dem Kampfnamen „Osama al-Almani“ (Osama, der Deutsche) war er im Internet in Videos aufgetaucht, teilweise vermummt, mit Kalaschnikow-Sturmgewehr und Machete.

Auf seinem Facebook-Account hatte er dazu aufgerufen, „Ungläubige mit gut geplanten Märtyreraktionen zu zerbomben“ und IS-Sympathisanten in Deutschland aufgefordert, Anschläge zu begehen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Ein besonders makabres Video zeigte ihn, wie er in Syrien die Leiche eines Enthaupteten verspottet, ihr den Puls fühlt („Was fehlt ihm denn?“).

Rechtsanwalt Mutlu Günal hatte der dpa vor der Anhörung beim Haftrichter gesagt, er habe mit seinem Mandanten telefoniert: „Er möchte sich derzeit auf mein Anraten schweigend verteidigen und steht für eine Vernehmung nicht zur Verfügung.“

Sein Mandant habe an einem Aussteigerprogramm teilgenommen. Der Erfolg sei ihm damals ausdrücklich bescheinigt worden. Nach der Haftentlassung sei er berufstätig gewesen, hieß es aus Sicherheitskreisen, habe dann aber seinen Job verloren.

dpa

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