Knapp eineinhalb Jahre nach der Verurteilung zu empfindlichen Haftstrafen von bis zu 13 Jahren muss sich ein Ex-Paar (beide 34) aus Datteln erneut vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Drogenhandel- und Schmuggelurteil in Teilen aufgehoben und einen Korrektur-Prozess angeordnet.
Vor der 12. Strafkammer geht es seit Donnerstag, 23. Januar, allein um eine mögliche Abmilderung der Strafen für das Paar und Veränderungen an einer parallel gegen den Mann dazu angeordneten Entzugstherapie.
Hintergrund dafür sind gesetzliche Veränderungen, insbesondere die teilweise Legalisierung von Cannabisbesitz im Frühjahr 2024 (durch das Konsumcannabisgesetz) und die damit verbundene Abmilderungen von Strafen. Aber auch die Anforderungen im Hinblick auf eine geschlossene Entzugstherapie sind zwischenzeitlich gesetzlich verschärft worden. Sicher ist aber: Die Schuld der zwei Dattelner steht nach dem BGH-Beschluss fest.
Seit mehreren Jahren beschäftigt das Dattelner Paar in Sachen Drogenhandel die Justiz. Im Jahr 2021 wurden beide erstmals nach einem Drogen- und Waffen-Fund in ihrer Wohnung an der Friedrich-Ebert-Straße verurteilt.
Der damals noch 31-jährige Mann kassierte sechs Jahre Haft, seine Ex-Partnerin kam mit einer zweijährigen Bewährungshaftstrafe davon. Der Dattelner war damals von der Polizei angehalten und kontrolliert worden. Im Fußraum seines Pkw und in einer Umhängetasche war Marihuana, in einer Jacke ein 20 Zentimeter langes Messer sichergestellt worden.
In der Wohnung stießen die Ermittler auf ein weiteres, 36,5 Zentimeter langes Jagdmesser, außerdem auf ein mehr als ein Meter langes Schwert, das locker und griffbereit in einer Halterung an der Wohnzimmerwand bereitlag. Insgesamt wurden darüber hinaus mehr als ein Kilo Amphetamin, Marihuana und Kokain sichergestellt.
Weil später herauskam, dass das Paar während des laufenden Strafprozesses 2021 weiter völlig ungeniert Drogendeals abgewickelt hatte, folgte 2023 ein weiterer Prozess. Der Mann wurde am 30. August 2023 zu insgesamt 13 (die sechs Jahre aus 2021 sind darin enthalten), seine gleichaltrige Ex-Partnerin zu insgesamt sechs Jahren Haft (inklusive der zwei Jahre aus 2021) verurteilt. Um eine mögliche Korrektur an den Gesamtstrafen geht es nun im aktuellen Prozess.
Was die Ermittler damals im Detail herausgefunden hatten, strotzte vor Ignoranz und Gleichgültigkeit.
Denn die Dattelnerin hatte offenbar bereits ab September 2021 damit begonnen, in Briefumschlägen mit der Aufschrift „Verteidigerpost“ oder in Paketen mit doppeltem Boden Haschisch, SIM-Karten und Telefone in die Bochumer Justizvollzugsanstalt (JVA) einzuschleusen, in der ihr Ex-Freund seinerzeit in U-Haft saß.
Die Anweisungen zum vorherigen Drogeneinkauf und der Schmuggeltarnung soll ihr der Ex-Freund zuvor ausdrücklich erteilt haben.
Im Dezember 2021 soll die Frau auf Anweisung erst 50 Gramm Haschisch angekauft, die verpackten Drogen auf einer öffentlichen Toilette in einem Supermarkt versteckt haben, von wo aus ein Bote das Paket abgeholt und in die JVA eingeschmuggelt haben soll.
Zu Beginn sollen die Schmuggelpakete tatsächlich Sicherheitskontrollen das eine oder andere Mal passiert und den Weg in die Zelle geschafft haben. Danach sollen Teilmengen des Rauschgifts innerhalb der JVA an Mithäftlinge weiterverkauft worden sein. Später flogen Schmuggelpakete aber auch bei Kontrollen auf und wurden sichergestellt. Darüber hinaus wurde die Dattelnerin von ihrem Ex-Freund auch als Kurierin für Drogenlieferungen außerhalb des Gefängnisses eingesetzt.
Angeklagte schweigen vorerst
Zum Prozessauftakt haben sich beide Angeklagte noch nicht geäußert, wollen das aber nach Mitteilung ihrer Verteidiger an einem der kommenden Prozesstage noch tun.
Geplanter Urteilstermin: 11. Februar.