Eigentlich wollte der Hodscha der türkisch-islamischen Ditib-Gemeinde an der Klein-Erkenschwicker-Straße 233 in Oer-Erkenschwick am Freitag (28.20.) wieder öffentlich zum Gebet rufen. Doch am Ende verhinderte die Technik die Wiederaufnahme des bereits 2014 erstmals erfolgten Muezzinrufs.
„Uns fehlt immer noch ein Bauteil für die Lautsprecheranlage. Deshalb kann der öffentliche Gebetsruf noch nicht durchgeführt werden“, sagt Gemeindevorsitzender Fehmi Kocagöz. „Es gibt wegen Corona und des Ukraine-Krieges Lieferengpässe.“
Muezzin-Ruf soll in Oer-Erkenschwick in zwei Wochen erfolgen
Kocagöz geht davon aus, dass der Muezzinruf in zwei Wochen durchgeführt werden kann. Die sogenannte immissionsschutzrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Lautsprecheranlage liegt der Ditib-Gemeinde bereits seit einem Jahr vor.
Der Muezzin-Ruf beziehungsweise die Lautsprechergenehmigung war Gegenstand eines jahrelangen Rechtsstreits. Ein Bürger hatte dagegen geklagt, weil er sich in seinem Recht auf negative Religionsfreiheit beeinträchtigt sah. Am Ende hatte er damit keinen Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte damals fest, dass jede Gesellschaft akzeptieren müsse, dass man mitbekomme, wenn andere ihren Glauben ausleben. Solange niemand zur Religionsausübung gezwungen werde, sei alles in Ordnung. Eine „erhebliche Belästigung“ durch den Ruf sah das OVG beim Kläger nicht.
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