Das Jahr 2023 ist erst einen Monat alt, und schon haben zwei europäische Airlines Insolvenz angemeldet. Die norwegische Fluggesellschaft Flyr war erst im Juni 2021 an den Start gegangen, zu Hochzeiten der Pandemie. Als Grund für die Pleite gibt das Unternehmen aber nicht die Corona-Krise an, sondern den durch den Ukraine-Krieg massiv angestiegenen Kerosin-Preis.
Flyr sagt alle Flüge ab
Am Dienstagabend hatte der Verwaltungsrat beschlossen, dass die Airline den Betrieb einstellen wird. Zuvor habe die Fluggesellschaft über verschiedene Wege versucht, an frisches Kapital zu kommen, um den Flugbetrieb aufrechterhalten zu können – vergebens. „Alle Flüge sind annulliert und werden auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt“, teilt Flyr auf ihrer Webseite mit.
Britische Fluggesellschaft Flybe erneut pleite
Nur drei Tage zuvor hatte die britische Airline Flybe erklärt, dass der Flugbetrieb eingestellt werden müsse. „Wir bedauern, mitteilen zu müssen, dass Flybe unter Insolvenzverwaltung gestellt wurde“, erklärt die Fluggesellschaft. Darüber hinaus sei man auch „leider nicht in der Lage, alternative Flüge für die Passagiere zu organisieren.“
Die Situation ist für Flybe nicht neu, die Airline war schon zu Beginn der Corona-Pandemie einmal pleitegegangen. Im März 2020 hatte das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Ein britisches Finanzunternehmen hatte die Fluggesellschaft jedoch wenig später aufgekauft und zu neuem Leben erweckt – wie jetzt klar wird, vergeblich.
Passagierzahlen und Kerosinpreise werden zum Problem für kleine Airlines
Auch wenn die Reiselust und damit natürlich auch die Passagierzahlen von Fluggesellschaft im Vergleich zu den Pandemiejahren wieder steigen, zeigen aktuelle Zahlen, dass das Flugniveau an Flughäfen noch nicht wieder auf Vorkrisenniveau ist. Gleichzeitig haben besonders die kleinen Airlines mit denen durch den Ukraine-Krieg stark gestiegenen Preisen für Kerosin zu kämpfen.
Im Gegensatz zu großen Airlines wie zum Beispiel der Lufthansa können kleine Fluggesellschaften den Preis meistens nicht durch sogenanntes Hedging kontrollieren. Dabei wird der Kerosinpreis, zu dem Airlines einkaufen, für einen längeren Zeitraum festgelegt. So sind Unternehmen nicht gezwungen, das Kerosin zu den tagesaktuellen Preisen zu kaufen.
Im Fall von Flyr war dieses Problem am Ende entscheidend, da die Fluggesellschaft die Kosten für den laufenden Betrieb nicht mehr decken konnte.
Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug wegen der Insolvenz ausfällt?
Wenn die insolvente Airline keine Flüge mehr durchführt und auch nicht für Ersatz sorgen kann, sind Reisende, deren Flug Teil einer Pauschalreise ist, im Vorteil. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel auch Hotel oder Mietwagen zu dem gebuchten Paket gehören und auf derselben Rechnung gelistet werden.
Denn dann ist der Anbieter verpflichtet, die Betroffenen kostenfrei auf eine alternative Flugverbindung umzubuchen, das stellt die Verbraucherzentrale klar. Auch entstehende Mehrkosten für die Betroffenen müssen dann vom Veranstalter übernommen werden.
Für Reisende, die ihren Flug individuell gebucht haben, wird es meistens komplizierter. Die Betroffenen müssen ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter selbst geltend machen. Außerdem müssen die Kosten für eventuell nötige Ersatzflüge auch erst mal selbst übernommen werden. Diese Kosten können im Insolvenzverfahren zwar ebenfalls gemeldet werden, allerdings sind die Ansprüche von Kundinnen und Kunden in Insolvenzverfahren nicht priorisiert, wie die Verbraucherzentrale erklärt.
Falls die Buchungen für den Flug sich noch rückgängig machen lassen, können Betroffene den Geldfluss natürlich stoppen, die Verbraucherzentrale warnt jedoch, dass dieses Geld teilweise zur Insolvenzmasse der Airline gehören kann und dann möglicherweise vom Insolvenzverwalter eingefordert wird.
RND
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