Debatte um Sterbehilfe Bundestag will Sterbehilfe neu regeln

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Wenige Tage vor der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe durch den Bundestag hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, für eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge geworben. „Wir müssen als Gesellschaft darauf achten, dass keine Situation entsteht, in der ein älterer oder kranker Mensch oder ein Mensch in einer existenziellen Krise eher eine gute Infrastruktur der Suizidassistenz vorfindet als ausreichende und angemessene Rahmenbedingungen, um sich vertrauensvoll in Pflege zu begeben“, sagte der Bischof am Sonntag.

Die Neuregelung der Sterbehilfe müsse der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetze, forderte Bätzing. Notwendig sei ein umfassendes legislatives Schutzkonzept, das soweit wie möglich die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten versuche und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima und eine Kultur gegenseitiger Fürsorge und Zuwendung bewahre.

Der Bundestag will die Sterbehilfe am kommenden Donnerstag neu regeln. Dem Parlament liegen dazu zwei verschiedene Anträge vor. Die Neuregelung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte. Es sah das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das wegweisende Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf - ausdrücklich auch mit Regulierungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten oder Wartefristen.

dpa

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