Riesiges Datenleck bei Facebook Millionen Deutsche können Schadensersatz fordern - So geht’s

Riesiges Datenleck bei Facebook: Millionen Deutsche können Schadensersatz fordern
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Im April 2021 hat es bei Facebook eine beispiellose Datenpanne gegeben. Von dem enormen Datenleck waren rund 533 Millionen Menschen betroffen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete. Über eine halbe Milliarde Datensätze wurden gestohlen und veröffentlicht. Auch die privaten Informationen von 6 Millionen Deutschen Nutzern waren betroffen.

Wie Ruhr24 berichtet, gehöre zu den veröffentlichten Informationen beispielsweise Mail-Adressen, Geburtstage, Arbeitgeber, geographische Standorte, Namen und Telefonnummern. Die Folge: Es habe riesige Wellen an Spam-Anrufen, SMS und Mails gegeben. Betroffene sollen jetzt Schmerzensgeld vom Facebook-Konzern Meta bekommen können.

Schon damals habe es bereits eine Debatte darüber gegeben, ob Verbraucher in Deutschland wegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berechtigt sind, Schadensersatz zu verlangen. Ob das tatsächlich so kommen wird, sei aber noch unklar.

Datenleck bei Facebook: Waren Sie betroffen?

Wie sollen Verbraucher feststellen, ob ihre Daten durch die Panne veröffentlich wurden? Facebook selbst hatte die Betroffenen nicht über den Diebstahl informiert, wie das Handelsblatt berichtete.

Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, ganz einfach festzustellen, ob die eigenen Daten missbräuchlich im Internet verwendet wurden. Das geht zum Beispiel über den Online-Dienst HPI Identity Leak des Hasso-Plattner-Instituts der Universität Potsdam. Diese Plattform wird auch von der Verbraucherzentrale empfohlen.

Auch die Plattform I have been Pwned bietet eine Kontrollmöglichkeit. Durch die Angabe der E-Mail Adresse oder Telefonnummer ermittele der Dienst Informationen über alle Leaks, von denen die Mail-Adresse betroffen war.

Gerichtsverfahren zu den Ansprüchen

Das Landgericht Zwickau hatte mit einem Urteil vom 14. September 2022 Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt, wie aus einer Pressemitteilung einer Rechtsanwaltsgesellschaft hervorging. Der Kläger berief sich auf einen immateriellen Schaden, der ihm aufgrund häufiger Spam-Anrufe zugefügt worden sei.

Nach Medienberichten habe der Mutterkonzern Meta sich bereits zu den Vorwürfen geäußert und verkündete, dass das Urteil keinen Bestand mehr habe. Allerdings stießen im Versäumnisurteil die Argumente des Klägers auf Zustimmung beim Gericht. Facebook brauche also gute Argumente, um den Richter umzustimmen.

Deutsche Gerichte sollen die DSGVO derzeit sehr eng auslegen. Schon bei kleinsten Verstößen könne es zu hohen Entschädigungssummen kommen. Daher sei die Chance auf Schadensersatz für Verbraucher aktuell recht hoch.

Was kann man als Betroffener tun?

Viele Betroffene haben sich zu einer Sammelklage gegen den Facebook-Konzern Meta angeschlossen. Gleichzeitig sollen auch tausende Individualklagen über einzelne Rechtsanwaltskanzleien laufen.

Die Stiftung Warentest habe bereits ein Musterschreiben aufgesetzt, das von betroffenen Verbrauchern verwendet werden könne, um Ansprüche auf Schadensersatz zu erheben. Es werde empfohlen, Belege einiger Spam- oder Viren-Mails und Screenshots von unerwünschten SMS beizufügen.

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