Mit der Vernehmung eines Fälschungsexperten der Bundespolizei ist am Bochumer Landgericht der Prozess gegen einen mutmaßlichen Dokumentenfälscher (36) aus Herten mit dem Darknet-Namen „Moppel“ fortgesetzt worden. Der Qualität der Fälschungen zollte der Kriminalbeamte Respekt: „Man muss wirklich sagen: Hut ab!“
Personalausweise, Sportboot- und Kfz-Führerscheine: Ein gefälschtes Dokument nach dem anderen nahm der Experte am Mittwoch (13.3.) zusammen mit den Richtern der 13. Strafkammer unter die Lupe.
Einige davon waren vor sechs Monaten am Rande der Aufsehen erregenden Festnahme in Herten-Scherlebeck – „Moppel“ hatte sich nur in Unterhose auf dem Dach versteckt – in dessen Fälscherwerkstatt sichergestellt worden. Von anderen existierten lediglich Fotos.

Wieder andere waren von der Bundespolizei selbst bei „Moppel“ im Darknet (Crimemarket) zum Schein geordert worden.
Auf den Namen einer „Anna“ hatten sich die Ermittler aus der Hertener Fälscherwerkstatt einen Pkw-Führerschein, auf den eines „Niels“ einen Bootsführerschein und auf „Nils“ einen Personalausweis schicken lassen.
Der Kriminalbeamte erläuterte detailliert (für ihn häufig schon mit bloßem Auge) erkennbare Abweichungen der gefälschten Dokumente von einem Original. Mal fehlten beispielsweise UV-Merkmale, mal der elektronische Chip, mal gab es Abweichungen beim Sicherheitsstreifen.
Der erfahrene Experte verwies aber darauf, dass er bei weitem kein Maßstab für das Erkennen einer Passfälschung sei. Für Laien, zu denen der Zeuge vor allem auch Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter zählte, sei das Erkennen einer Fälschung auf eine Blickprüfung so gut wie nicht möglich. Allein was Haptik und Material angehe, seien „Moppels“ Fälschungen wirklich „mehr als ordentlich“.
Experte verpasst „Moppel“ Ritterschlag
Insbesondere in den Fällen, in denen im Laufe der Bestellungen „Moppel“ erkennbare Verbesserungen im Bereich der Ultraviolettlicht-Merkmale gelungen waren, zeigte sich der Experte beeindruckt.
Das dahinterstehende Know-how bedürfe echter Fleißarbeit: „Mal eben nebenbei macht man sowas nicht.“
Gefragt nach einer Einordnung der Fälscher-Qualität, verpasste der Experte „Moppel“ sogar indirekt einen Ritterschlag. „Auf dem deutschen Markt war das mit Abstand das Beste“, sagte er. „Es reichte absolut zum Täuschen.“
Zu den gefälschten Ausweisen, die vor Gericht unter die Lupe genommen wurden, gehörten auch solche, die der angeklagte Hertener selbst benutzt hatte. Darunter ein Pkw- und ein Bootsführerschein. Seine eigene Pkw-Fahrerlaubnis soll der 36-Jährige bereits vor Jahren verloren haben.
Außerdem soll „Moppel“ mit zwei gefälschten Personalausweisen auf die falschen Namen „Johannes und Marius S.“ (aber mit seinem Bild) Bankkonten über das sogenannte Video-Ident-Verfahren eröffnet haben. Zur Identifizierung wird dabei ein Ausweis in einem Chat vor eine Kamera gehalten.
Screenshots (Bildschirmfotos) von der Identifizierung bei der Bank wurden jetzt im Prozess vorgezeigt – darauf war der Angeklagte eindeutig zu erkennen.
Über diese Foto-Spur war es den Ermittlern gelungen, den nach einer Vorstrafe (wegen des Verkaufs von so genannten „Legal Highs“) polizeilich registrierten Hertener als den gesuchten Darknet-Fälscher „Moppel“ zu demaskieren.
„Opa Knack“ und „Russian Standard“
Der Hertener, der seit September 2023 in U-Haft sitzt, hat rund die Hälfte der angeklagten 22 Fälle von Urkundenfälschungen eingeräumt. Die andere Hälfte, darunter auch zwei dokumentierte Passkäufe der Crimemarket-User „Opa Knack“ und „Russian Standard“ als bloßen „Fake“ hingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht „Moppel“ auch in diesen Fällen als Fälscher überführt. Voraussichtlicher Urteilstermin: 26. April.