Laut Verkehrsrecht sind alle Autofahrer in Deutschland dazu verpflichtet, im Fahrzeug einen Verbandskasten mitzuführen. Die Verbandskästen müssen dabei der sogenannten „DIN-Norm 13164“ entsprechen. Für dieses Jahr wurde die Verordnung angepasst und sieht nun einen weiteren Bestandteil für Verbandskästen vor: zwei Masken.
Die neue Norm ist bereits im Januar erschienen und seit dem 1. Februar 2022 gültig. Die Art und Menge des Inhalts wurde dabei nach neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst, wobei die Corona-Situation auch ihren Anteil hatte. Dementsprechend müssen zwei Gesichtsmasken in den Verbandskasten aufgenommen werden.
Neue Regelung gilt seit Februar 2023
Autohersteller passen den Inhalt der Verbandskästen automatisch an. Für alle anderen Autofahrer gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023. Bis dahin können die Masken schon in den Verbandskasten aufgenommen werden, sind aber noch keine Pflicht.
Diese tritt erst nach Ablauf der Übergansfrist ein. Also am 1. Februar 2023. Ab dann müssen Autofahrer in Deutschland zwei Masken mitführen. Um welche Masken es sich dabei handelt ist nicht vorgeschrieben. Es ist lediglich von Gesichtsmasken die Rede, es spielt also keine Rolle, ob man FFP2- oder OP-Masken dabei hat.
Kein Verbandkasten - welche Strafe droht?
In der neuen Verordnung wurden auch zwei Gegenstände gestrichen. So müssen das Verbandstuch 40 cm x 60 cm sowie eines der beiden Dreieckstücher nicht mehr mitgeführt werden. Der entstandene Platz kann dann also für die Masken genutzt werden.
Fehlt der Verbandskasten oder ist unvollständig, kann es bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld geben. Bis zu 10 Euro kostet dieses „Vergehen“. Auch aus eigener Sicherheit sollten Autofahrer darauf achten, dass Verbandskästen vorhanden, vollständig und noch haltbar sind. Ansonsten lohnt es sich, in neues Material zu investieren.
Das gehört alles in einen Verbandskasten im Auto:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
- 2 Gesichtsmasken
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