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Schulministerium sagt alle Klassenfahrten nordrhein-westfälischer Schulen bis Ostern ab
Coronavirus
Das Schulministerium hat am Mittwoch Nachmittag alle Schulen in NRW angewiesen, bis Ostern alle Klassenfahrten und Tagesausflüge abzusagen. Auch für Prüfungen gibt es Notfall-Regelungen.
Die Mail aus dem Schulministerium wurde am Mittwoch an alle Schulen in Nordrhein-Westfalen verschickt. Darin gibt es umfangreiche Informationen, wie sich Schulen angesichts des sich ausbreitenden Corona-Virus zu verhalten haben. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Klassenfahrten sind abzusagen
Nachdem bereits in den vergangenen Tagen die Schulen angewiesen worden waren, Schulfahrten in Krisengebiete wie Italien abzusagen, gibt es jetzt eine generelle Regelung. Dazu heißt es in dem Schreiben des Ministeriums: „Zur Vereinfachung des Verfahrens und als schulischer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sind alle ein- und mehrtägigen Schulfahrten etc. in das In- und Ausland abzusagen, soweit diese bis zum Beginn der Osterferien stattfinden sollten.“
Land erstattet Stornokosten
Zu der Frage, wer denn die Stornokosten trägt verweist das Schreiben auf eine bereits früher verbreitete Mitteilung zu dem Thema vom 6. März. Darin heißt es wörtlich: „Werden Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche abgesagt, weil die Absage danach zwingend vorzunehmen ist (Risikogebiete) oder empfohlen wurde (Nicht-Risikogebiete im Ausland), werden die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen) eventuell in Rechnung gestellten Stornierungskosten, sofern diese nachgewiesen sind, vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen.“
Sollten, so das Ministerium weiter, Reiserücktrittsversicherungen bestehen, solle man sich allerdings zunächst an diese Versicherung wenden. Im Übrigen sollten die Schulen darauf achten, den Schaden so klein wie möglich zu halten.
Abi und andere Prüfungen
In den nächsten Wochen stehen nicht nur Abiturprüfungen an. Dazu teilte das Ministerium am Mittwoch mit, dass man auf verschiedene Szenarien vorbereitet sei und kurzfristig reagieren werde, sollten Änderungen in den geplanten Abläufen notwendig werden. Durch flexibel gehandhabte, dezentrale Nachschreibemöglichkeiten werde man sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre vorgesehenen Prüfungen auch ablegen könnten.
Chefs dürfen Schulen nicht einfach schließen
Ausdrücklich weist das Ministerium darauf hin, dass eine Schule ganz oder teilweise nur geschlossen werden darf, sofern die zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsbehörde dies anordnen. Schulleitungen selbst dürften einen solchen Schritt nur im absoluten Notfall bei klaren Hinwiesen auf eine Infektionsgefahr vornehmen, sofern die zuständigen Behörden nicht erreichbar sind und zuvor die Schulaufsichtsbehörde informiert wurde.
Lehrerinnen und Lehrer müssen zur Fortbildung
Im Übrigen weist das Ministerium darauf hin, dass Lehrerfortbildungen in aller Regel stattfinden. Außerdem dürften Lehrkräfte zwar bei einer von der Behörde angeordneten Quarantäne zu Hause bleiben, aber nicht ohne eine solche Anordnung, um sich selbst vor einer Ansteckung zu schützen. Für eine solche selbst verordnete Quarantäne gebe es „keine Veranlassung“ schreibt das Ministerium.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
