Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen haben die Isolationspflicht für Corona-Infizierte bereits abgeschafft. Rheinland-Pfalz folgt am Samstag (26. November) In Nordrein-Westfalen dagegen wird die Isolationspflicht verlängert. Das stellte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann jetzt klar.
Daher werden die wesentlichen Regeln auch in der neuen, ab sofort (30. November) geltenden Test- und Quarantäneverordnung verlängert. Vorerst bis zum 28. Februar. Das heißt: Wer positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Dabei zählt der Tag der Testung nicht mit.
Neu ist allerdings, dass die Isolierung automatisch nach fünf Tagen endet. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt. Ausnahme: Wer in medizinischen Einrichtungen tätig ist, darf nicht arbeiten, bis er negativ getestet wurde.
Laumann verteidigte in einer Pressemitteilung die neuen Regeln: „Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für erforderlich. Die Winterzeit steht mit kalten Temperaturen in den Startlöchern. Die Grippewelle rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektionen zu verhindern und Belastungen unseres Gesundheitssystems zur reduzieren.“
In diesen Fällen sind Schnelltests weiter kostenlos
Die neuen Regelungen gelten übrigens auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.
Seit Samstag (26.11.) greifen bereits die neuen Schnelltest-Regeln für NRW, die Bundes-Gesundheitsminister Karl Lauterbach bekannt gemacht hat. Kostenlos sind sie dann in deutlich weniger Fällen als bisher.
Für Menschen ohne Symptome gilt das nur noch für vier statt zehn Gruppen. Darunter sind Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen sowie Besucherinnen und Besucher in Kliniken, Reha- und Pflegeeinrichtungen. Einen Anspruch auf Gratis-Tests sollen auch Menschen behalten, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen und versorgen.
Diese Schnelltests werden nicht mehr bezahlt
Kostenlos bleiben sollen zudem Schnelltests, mit denen man sich nach einer Corona-Infektion mit einer Bescheinigung „freitesten“ kann.
Aus dem Katalog gestrichen werden sollen Tests aus mehreren weiteren Anlässen, die seit dem Sommer mit drei Euro aus eigener Tasche möglich sind – etwa vor Konzertbesuchen, größeren Familienfesten und Besuchen bei älteren Menschen ab 60 Jahre.
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