Die Corona-Regeln in den Niederlanden wurden gelockert. Die Regierung hat allerdings die Maskenpflicht verschärft.

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Coronavirus in den Niederlanden: Weitere Lockerungen angekündigt

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Die Corona-Maßnahmen in den Niederlanden sollen weiter gelockert werden. Der Gesundheitsminister warnt jedoch auch vor den Folgen möglicher Lockerungen. Was aktuell in den Niederlanden gilt.

Amsterdam

, 26.01.2022, 16:59 Uhr / Lesedauer: 3 min

Die Niederlande wollen weiter an ihrem Lockerungskurs festhalten. Wie die niederländische Tageszeitung „De Telegraf“berichtet, sollen an diesem Dienstag (15. Februar) weitere Lockerungen verkündet werden. Demnach hatte Gesundheitsminister Ernst Kuipers am Montagabend bereits einen Brief an das Repräsentantenhaus geschickt, in dem es heißt, das Outbreak Management Team (OMT) halte weitere Lockerungen für gerechtfertigt.

Bereits Ende Januar hatte die niederländische Regierung beschlossen, die strengen Maßnahmen weiter zu lockern. Die neu beschlossenen Lockerungen betrafen vor allem den Freizeitbereich. Restaurants und Bars, Kinos, Theater, Musiklokale, Museen, Zoos und Vergnügungsparks dürfen seit Mittwoch (26. Januar) wieder öffnen. Zudem sind sportliche Wettkämpfe und Spiele zwischen verschiedenen Vereinen wieder erlaubt, ebenso wie Zuschauer bei allen sportlichen Wettkämpfen und Spielen.

Damit ist die niederländische Regierung innerhalb weniger Wochen den zweiten Öffnungsschritt seit dem strengen Lockdown über die Weihnachtsferien gegangen. Geschäfte, Bildungseinrichtungen und kontaktbasierte Dienste wie Friseursalons durften bereits am 15. Januar wieder öffnen.

Maskenpflicht verschärft

Die Maskenpflicht wurde in dem Zusammenhang jedoch verschärft. Das Tragen einer Gesichtsmaske wird jetzt überall dort empfohlen, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht möglich ist. Das gilt jetzt auch an belebten Plätzen im Freien wie Einkaufsstraßen. Zudem rät die Regierung vom Tragen von Stoffmasken und selbstgemachten Masken ab und empfiehlt ausdrücklich das Tragen von OP- und FFP2-Masken.

Über weitere Lockerungen wird erst am Dienstag, 8. März, entschieden.

Die deutsche Bundesregierung hatte bereits im vergangene Jahr auf die Lage im westlichen Nachbarland reagiert und die Niederlande als Hochrisikogebiet eingestuft. Seit dem 21. November 2021 gelten damit strengere Regeln bei der Reiserückkehr. Reisende müssen nun nach der Rückkehr für bis zu zehn Tage in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.

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Erst ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Zwölfjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag.

Zudem müssen alle, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren, vorab eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene müssen dort ihren Test-, Impf- oder Genesenen­nachweis hochladen.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Generell dürfen alle Geschäfte und öffentliche Einrichtungen von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und an Bus- und Straßenbahnhaltestellen gilt für alle ab 13 Jahren eine Maskenpflicht.
  • Auch in öffentlichen Innenräumen wie Geschäften, Museen, Kinos und Gaststätten müssen Masken getragen werden. Sie dürfen nur abgenommen werden, wenn man in Kinos, Theatern und Gaststätten auf seinem Platz sitzt.
  • Sitzplätze in Restaurants, Bars, Theatern und Kinos werden zugewiesen.
  • Jeder ab 13 Jahren muss an Orten, an denen dies vorgeschrieben ist, wie Restaurants, Bars, Theater und Musikstätten, Museen, Kinos, Zoos, Vergnügungsparks, Saunen und Casinos, einen Coronavirus-Eintrittspass vorzeigen.
  • Für Orte mit kontinuierlichem Personenverkehr, wie z. B. Museen, aber auch für Restaurants, Bars oder Kinos gelten maximale Besucherzahlen.
  • Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze, wie z. B. Festivals, sind noch nicht erlaubt.

Was ist der Coronavirus-Eintrittspass und wie bekommt man den?

In einigen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen in den Niederlanden wird ein sogenanntes Coronavirus-Eintrittskartensystem angewandt. Es ähnelt den Regelungen zum Vorzeigen eines negativen Tests oder einer vollständigen Impfung in Deutschland. Bei vielen Veranstaltungen oder in öffentlichen Einrichtungen oder Geschäften sind diese Eintrittspässe die einzige Möglichkeit, Zutritt zu erlangen.

Wer plant, an einer kulturellen, gesellschaftlichen oder sportlichen Veranstaltung teilzunehmen, für die eine Coronavirus-Eintrittskarte erforderlich ist, muss die folgenden Schritte beachten:

  • Schritt 1: Testtermin vereinbaren. Über Testenvoortoegang.nl kann ein Termin für einen Corona-Test an einem der teilnehmenden Teststandorte vereinbart werden. Der Test darf nicht älter als 40 Stunden sein. Kinder unter 13 Jahren müssen nicht getestet werden.
  • Schritt 2: Testen. Nach dem Test erhält man das Ergebnis innerhalb einer Stunde. Ein negatives Ergebnis ist notwendig, um eine Eintrittskarte erstellen zu können.
  • Schritt 3: Pass in Corona-App erstellen. Für den Corona-Eintrittspass benötigt man die CoronaCheck-App. Die App kann man im Apple App Store oder im Google Play Store herunterladen. Den Code, den man bei einem negativen Testergebnis erhalten hat, kann man dort eingeben und erhält einen QR-Code. Der gilt dann als Eintrittskarte. Über Coronacheck.nl und „Corona-Eintrittskarte auf Papier erstellen“ kann man ebenfalls den Code vom Test eingeben und sich so einen QR-Code zum Ausdrucken erstellen.

Seit dem 23. Juni 2021 können auch Impfnachweise und Genesungsnachweise in der CoronaCheck-App angegeben werden.

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