Seit diesem Tag ist für den siebenjährigen Conner und seine Familie nichts mehr wie es war. Als der Junge in den Schulferien mit einem Freund auf dem Schulhof spielte, kam ein Viertklässler (10) dazu, der als auffällig gilt. Wie Conner erzählt, hat der Ältere einen Feuerwerkskörper aus der Tasche geholt, ihn angezündet und plötzlich in seinen Fahrradhelm gesteckt.
Conner schrie, erlitt wahnsinnige Schmerzen, aber der Ältere habe gelacht und ihm den brennenden Helm noch richtig fest auf den Kopf gedrückt. In Panik sprang Conner auf seinen Roller, fuhr nach Hause. Noch als seine Mutter Monique (33) die Tür aufmachte, schrie er vor Schmerzen und es roch verbrannt.

Die Mutter kühlte den Kopf sofort mit kaltem Wasser und brachte ihren Sohn zum Bergmannsheil-Krankenhaus in Gelsenkirchen. Conner musste zweimal operiert werden, auf seinem Kopf sind von schwersten Verbrennungen (dritten Grades) schlimme Brandwunden zurückgeblieben. Teilweise war das geschmolzene Plastik des Helms mit der verkohlten Kopfhaut verschmolzen.
Auf unbestimmte Zeit muss der Junge fast täglich zur Behandlung beim Kinderarzt. Die Wunden sind noch nicht verheilt, die Familie hofft, dass an diesen Stellen irgendwann wieder Haare wachsen. „Diese schreckliche Tat verfolgt den Jungen Tag und Nacht“, sagt der Anwalt der Familie, Burkhard Benecken: „Conner wird nachts wach und denkt an die Tat, er hat Albträume. Das alles belastet ihn psychisch sehr schwer.“
Die Mutter versuchte lange, Termine für eine Traumatherapie beim Psychologen zu bekommen. Das ist jetzt gelungen. Die Bild-Zeitung hatte über die brutale Attacke zuerst berichtet.
Anwalt will Schmerzensgeld einfordern
Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt nach der Tat. Burkhard Benecken weiß, dass die Ermittlungen wegen Schuldunfähigkeit eingestellt werden, weil der Täter jünger als 14 Jahre ist. Erst ab diesem Alter ist man strafmündig. Sobald ihm die Akte vorliegt, will der Marler Anwalt mindestens 30.000 Euro Schmerzensgeld verlangen - je nachdem wie schwer die medizinischen Folgen ausfallen. Er will das Geld einklagen, falls die Familie des Täters nicht freiwillig zahlt. Rechtlich ist ein Kind ab dem siebtem Lebensjahr für ein Delikt verantwortlich. Und erst nach 30 Jahren ist der Anspruch auf Schmerzensgeld bei vorsätzlicher Körperverletzung verjährt. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Schon aus Anlass eines anderen Falls hatte Benecken kritisiert, dass die Gesellschaft auf die Kriminalität zu spät mit Sanktionen reagiert. Nach seiner Meinung soll die Strafmündigkeit auf das zehnte Lebensjahr herabgesetzt werden. Sonst sei es zu spät, Kinder, die kriminell werden, wieder auf den rechten Weg zu bringen.
Tägliche Begegnung mit dem Angreifer
„Dieser neue Fall bestärkt mich in meiner Auffassung“, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung: „Man steht fassungslos davor, dass so ein junger Herr nicht bestraft wird. Warum soll er nicht ein sechswöchiges Zwangspraktikum auf der Intensivstation eines Krankenhauses leisten!? Dann würde er spüren, was das bedeutet, worüber er sich lustig gemacht hat.“
Die Leiterin der Bonifatiusschule äußerte sich bisher nicht zu dem Vorfall. Sie habe aber gut reagiert, sagt die Mutter. Die Schule sehe zu, dass Conner und sein Angreifer sich auf dem Schulhof nicht begegnen und dass der Täter dann drinnen bleibt.