Politische Statements aus der Pressestelle Rätselraten beim Cannabis-Anbau im Kreis Unna

Cannabis-Anbau: Behörde für Genehmigungen noch nicht bestimmt
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Eine festgelegte Menge an Cannabisprodukten darf man seit dem 1. April nicht nur konsumieren, sondern auch in der Öffentlichkeit bei sich führen – mit örtlichen Einschränkungen durch Verbotszonen. Wer zudem plant, Mitglied einer Cannabis-Anbauvereinigung zu werden, hat sich das Datum 1. Juli 2024 gemerkt.

Ab diesem Tag soll zusätzlich erlaubt werden, in einer Vereinigung Pflanzen gemeinschaftlich anzubauen und innerhalb des Vereins zu verkaufen und zu erwerben. Anbauvereinigungen müssen vorher behördlich genehmigt werden.

Noch keine Genehmigungsbehörde bestimmt

Welche Stelle im Kreis Unna für die Genehmigungen der auch Cannabis Social Clubs heißenden Vereinigungen zuständig ist, ist Mitte Juni, also kaum zweieinhalb Wochen vor dem Startschuss, aber noch gar nicht bekannt. Dies ergab eine Anfrage bei der Pressestelle. Es gebe „noch keine gesetzliche Regelung zum Genehmigungsverfahren“, heißt es dazu aus dem Kreishaus. Das thematisch naheliegende Kreisgesundheitsamt ist mit dieser Aufgabe jedenfalls (noch) nicht betraut worden.

Die Suchthilfe im Kreis Unna hatte bereits vor geraumer Zeit vermeldet, dass Interesse an Gründungen und Beratungen besteht.

Zum Thema

Selbst gezogenes Cannabis erst 2025

  • Das Änderungsgesetz zum Konsumcannabisgesetz dient laut Bundestagsverwaltung der Umsetzung einer Protokollerklärung, die die Bundesregierung in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 bei der Beratung des Cannabisgesetzes abgegeben hat.
  • Damit soll den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung getragen werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibilisiert werden. Außerdem sollen die Länder einen Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen erhalten.
  • Ein Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen machte in der Anhörung zu der Gesetzesänderung deutlich, dass mit den Änderungen die Rechtsunsicherheit zunehme und voraussichtlich viel weniger Cannabisclubs gegründet würden. Es sei frühestens Anfang 2025 mit selbst gezogenem, legalem Cannabis zu rechnen.

Das Konsumcannabisgesetz des Bundes hat die Landesregierungen dazu bestimmt, die in ihrem Bundesland zuständigen Genehmigungsbehörden festzulegen. Auf eine Anfrage beim Gesundheitsministerium in Düsseldorf am Mittwoch (12. Juni) folgte eine recht schnelle Rückmeldung.

Ein Ministerium ist zwar eine politische Behörde, dennoch sind Äußerungen der jeweiligen Pressestellen in aller Regel weitgehend neutral, also ohne erkennbare parteipolitische Tendenz, formuliert. In diesem Fall stellte sich die Antwort anders dar.

„Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt nicht die Ziele des Cannabisgesetzes des Bundes. Das Bundesgesetz ist darüber hinaus in seiner Gesamtheit ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz“, wird da vorangeschickt.

Ministerium verweist auf Gesetzesänderungen

Dies zeige sich „alleine auch schon an den bundesseitigen Vorgaben für die Anbauvereinigungen“, so der Ministeriumssprecher weiter. Der Bundestag habe erst am vergangenen Freitag (7. Juni) Korrekturen beschlossen, die unmittelbare Auswirkungen auf die landesseitigen Umsetzungen hätten.

„Dies ist im Sinne eines geordneten Verfahrens zur Umsetzung in den Ländern höchst unglücklich“, teilt der Sprecher mit. Vor diesem Hintergrund würden die Umsetzungsregelungen auf Landesebene zu den Anbauvereinigungen derzeit innerhalb der Landesregierung erarbeitet und „rechtzeitig zum Inkrafttreten der Anbauvereinigungen am 1. Juli kommuniziert“.