Das Cannabis-Grenzwert für Autofahrerinnen und Autofahrern soll deutlich angehoben werden. Das ist das Ergebnis der von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) eingesetzten Expertenkommission. Danach soll der Wert von bisher 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum auf 3,5 Nanogramm erhöht werden. „Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt“, teilte das Ministerium am Donnerstag in Berlin mit.
Das Ministerium erklärte weiter: „Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.“ Die Experten schlugen allerdings gleichzeitig für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vor, „um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden“.
Neufestsetzung des Grenzwertes ist im Cannabis-Gesetz verankert
Der bisherige Grenzwert galt als deutlich zu niedrig. Er kann noch Tage oder gar Wochen nach einem Joint überschritten werden. Deshalb mussten Autofahrer und Autofahrerinnen, die Cannabis konsumiert haben, derzeit damit rechnen, den Führerschein zu verlieren. Die Neufestsetzung des Grenzwertes bis 31. März ist im neuen Cannabis-Gesetz verankert, das am 1. April in Kraft tritt.
Es wurde mittlerweile von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Vertretung für den urlaubenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) unterzeichnet. Später wurde das Gesetz schließlich im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Vorhaben der Ampel-Koalition, gegen das bis zuletzt Proteste laut wurden, tritt damit am Ostermontag in Kraft.
Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hatte erst am Freitag auch den Bundesrat passiert.