Seit dem 1. März 2024 gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadt Dortmund ein neues Sicherheitsgebot: E-Tretroller, im Volksmund auch E-Scooter genannt, dürfen nicht länger in Bussen und Stadtbahnen mitgeführt werden.
Die Entscheidung, basiert auf dem Verdacht ernstzunehmender Sicherheitsrisiken durch die Akkus der Geräte – diese können unerwartet anfangen zu brennen oder sogar explodieren. Dabei ist insbesondere die Rauchgas-Entwicklung ein hohes Risiko für Fahrgäste, wie aktuelle Untersuchungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) belegen.

Nicht alle Verkehrsbetriebe in der Region folgen bisher dieser strengen Linie. Der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) sind die Empfehlung des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen zum Ausschluss von E-Scootern im öffentlichen Nahverkehr bekannt.
Derzeit prüfe man die Lage noch. „Wir wollen da weiter befördern, wo keine Gefahr besteht“, teilt die Pressestelle der VKU auf Nachfrage dieser Redaktion mit. Das bedeutet, eine Beförderung sei dort möglich, wo „jederzeit der Bus zum Stillstand gebracht werden kann und alle Fahrgäste und das Fahrpersonal den Bus gefahrlos verlassen können“.
Doch ob diese Maßnahme ausreicht, ist unklar. Wie bei Bränden von E-Tretrollern im Ausland beobachtet werden und durch Gutachten bestärkt werden konnte, können brennende Lithium-Ionen-Akkus der Scooter ohne Vorwarnzeichen explodieren.
Allerdings scheint auch bei der VKU eine Grenze gezogen worden zu sein. „Auf Linien, wie z.B. der S30, die über die Autobahn geführt ist, werden wir aller Voraussicht nach die Beförderung (der E-Scooter) ausschließen“, deutet die VKU an.
Pedelecs sind weiterhin erlaubt
Während Pedelecs, also Fahrräder mit elektromotorischer Unterstützung, von dem Verbot unangetastet bleiben, da sie strengeren Sicherheitsstandards entsprechen, richtet DSW21 einen dringenden Appell an Hersteller und Behörden. Ziel soll es sein, Sicherheitsstandards für die Akkus der E-Scooter zu entwickeln, die es langfristig wieder erlauben könnten, E-Tretroller im öffentlichen Nahverkehr zuzulassen.
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