16 Monate nach der Zündung eines Böllers an einem Nebeneingang des Ruhr-Gymnasiums in Witten ist ein Teenager (18) am Jugendschöffengericht in Bochum ohne Verurteilung davongekommen. Das Strafverfahren wurde eingestellt – ganz ohne spürbare Sanktion blieb der Vorfall aber am Ende dann doch nicht.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit legte das Gericht dem 18-jährigen Böllersprenger auf, insgesamt 70 gemeinnützigen Arbeitsstunden nach näherer Weisung des Jugendamtes abzuleisten. Offenbar hat der junge Angeklagte im Prozess ein Geständnis abgelegt.
Der Teenager hatte am 13. Dezember 2023 an einem Seiteneingang des Ruhr-Gymnasiums einen Knallkörper gezündet und damit Anwohner, Passanten, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schülern in Angst und Schrecken versetzt.
Es war gegen 9.30 Uhr, als der damals noch 17 Jahre alte Teenager an der Tür der ehemaligen Hausmeisterwohnung des Gymnasiumgebäudes einen Böller gezündet hatte. Dort befinden sich vier Büros, die zum Zeitpunkt der Explosion aber glücklicherweise noch nicht besetzt waren.
Die Folgen der Böller-Explosion waren verheerend: Die dunkelbraune Holztür und auch das darüber angebrachte Vordach wurden durch die gewaltige Kraft der Detonation demoliert und zerstört. Zwei in den erweiterten Türrahmen eingefasste Seitenscheiben-Fenster gingen zu Bruch und zersplitterten.
In der Anklage der Bochumer Staatsanwaltschaft war von einem angerichteten Sachschaden in Höhe von etwa 7.500 Euro die Rede.
Weit und breit verstreut lagen danach kleine Glasscherben auf dem Boden. Verletzt durch umherfliegende Glassplitter oder Scherben wurde zum Glück niemand.
Die Polizei hatte den Wittener damals bereits kurze Zeit später als Tatverdächtigen ermitteln können. Zeugen hatten nach dem ohrenbetäubenden Knall an dem Schulgebäude einen jungen Mann davonlaufen sehen. Wie es hieß, soll der heute 18-Jährige kein Schüler des Ruhr-Gymnasiums gewesen sein.

Vor allem bei Schülerinnen und Schülern, die im Moment der Explosion gerade auf dem Weg in die Klassenräume waren, hatte die Böller-Explosion nachhaltig Eindruck hinterlassen. Zwei Oberstufenschüler hatten sich seinerzeit an die Detonation so zurückerinnert: „Es hat total geknallt! Wir dachten, es wäre ein Anschlag.“
Eine Passantin hatte den Ausnahmezustand so beschrieben: „Über die Straße zogen Rauchschwaden und plötzlich war alles voll mit Polizei und Feuerwehr.“
Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch ein Jugendlicher im Sinne des Gesetzes - also bereits 14 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt - war, war die Öffentlichkeit bei dem Prozess vor dem Jugendschöffengericht in Bochum komplett ausgeschlossen.
Die genauen Beweggründe des Wittener Böllersprengers blieben durch die nicht-öffentliche Verhandlung unbekannt. Dass es sich bei der Böllerexplosion mehr um einen Akt von blindwütiger Zerstörung und nicht um einen Anschlag gehandelt hat, war aufseiten des Wittener Ruhr-Gymnasiums schon damals schnell vermutet worden.
Erziehungsgedanke im Vordergrund
Da das Gericht am Ende aber auf eine förmliche Verurteilung verzichtet hat, spricht Vieles dafür, dass dem 18-Jährigen eine jugend- beziehungsweise entwicklungstypische Verfehlung zugebilligt worden ist.
Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht steht beim Jugendstrafrecht viel mehr der Erziehungsgedanke und viel weniger eine Bestrafung im Vordergrund.
Die ursprüngliche Anklage hatte Urteil auf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gelautet.
Leistet der 18-Jährige die ihm auferlegten Arbeitsstunden bis zum 1. September 2025 ordnungsgemäß ab, wird das Strafverfahren endgültig eingestellt.