Bis zu 2000 Euro für Öl- und Pelletheizungen So funktioniert der Antrag für die staatliche Hilfe

Bis zu 2000 Euro für Öl- und Pelletheizungen: So funktioniert der Antrag für die staatliche Hilfe
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Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, können nun auf staatliche Zuschüsse hoffen. Nachdem sie zunächst bei den Strom- und Gaspreisbremsen leer ausgingen, haben sich Bund und Länder jetzt doch auf Hilfen geeinigt. Bis zu 2000 Euro Zuschuss soll es geben. Zwar ist noch offen, wann die Auszahlung genau losgehen soll – die Rahmenbedingungen stehen allerdings schon.

So muss die sogenannte Härtefallhilfe für nicht leistungsgebundene Energieträger beantragt werden. Bei den Gas- und Strompreishilfen war das nicht der Fall. Insgesamt stellt die Bundesregierung 1,8 Milliarden Euro für Privathaushalte zur Verfügung. Ausgezahlt wird das Geld durch die Bundesländer.

13 Bundesländer tun sich für IT-Portal des Heizkostenzuschusses zusammen

Genau da liegt allerdings der Knackpunkt, denn nun liegt es an den 16 Ländern, wie schnell die Hilfen kommen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann das schnell unübersichtlich werden. Aus den norddeutschen Bundesländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein heißt es, dass die Hilfen voraussichtlich bereits im April beantragt werden können. Andere Landesregierungen, beispielsweise Thüringen, sprechen von Anfang Mai. In Berlin wiederum gibt es bereits Hilfen. Am besten sollten sich Antragstellende auf den Seiten des jeweiligen Landesministeriums informieren – in den meisten Fällen kümmert sich das Wirtschafts- oder Sozialministerium.

Auf deren Seiten werden dann auch die Antragsportale verlinkt. 13 der 16 Bundesländer arbeiten mit einem Hamburger Unternehmen zusammen, um die IT-Voraussetzungen für den Onlineantrag zu schaffen. „Dieses soll dann in den beteiligten Bundesländern innerhalb weniger Tage freigeschaltet werden – dies abgestimmt in Stufen, sodass die Stabilität des Onlineportals gewahrt bleibt“, erklärt das Umweltministerium Baden-Württemberg.

Das Saarländische Wirtschaftsministerium verspricht dank der Onlineanträge ein „schlankes, unbürokratisches“ Verfahren. Analoge Anträge sollen aber auch möglich sein. Benötigt werden Rechnungen, Kontoauszüge oder andere Belege für Zahlungen. Auf den Portalen einiger Bundesländer erfolgt die Identifizierung über die Elster-ID oder die Bund-ID.

Heizkostenzuschuss für gestiegene Preise in 2022

Berücksichtigt werden Rechnungen für Lieferungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Lieferung zwar später stattfand, aber im angegebenen Zeitraum bestellt wurde, können auch diese Rechnungen erstattet werden.

Alle privaten Haushalte mit einer sogenannten Feuerstätte, die von nicht leistungsgebundenen Energieträgern betrieben wird, sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Vermieterinnen und Vermieter sollen einen gemeinsamen Antrag für ein Miethaus stellen – und belegen, dass das Geld an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben wird. Die erfassten Energieträger sind Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

In drei Schritten zum Zuschuss für Öl, Pellets und Flüssiggas

Sobald die Portale freigeschaltet sind, müssen Antragstellende als Erstes alle relevanten Dokumente zusammensuchen. Angekündigt ist, dass auf den Antragplattformen ein Rechner zur Verfügung steht, bei dem festgestellt werden kann, ob ein Haushalt berechtigt für den Zuschuss ist. Hierzu sind die Rechnungen aus dem vergangenen Jahr notwendig.

Dann können Antragstellende den Anspruch ermitteln – entweder über den Rechner oder direkt über die Referenzpreise, wie das Wirtschaftsministerium informiert. Diese hat die Bundesregierung für 2021 festgelegt: Heizöl: 71 Cent pro Liter, Flüssiggas: 57 Cent pro Liter, Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm, Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm, Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter, Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm.

Liegt der Preis des jeweiligen Heizmittels 2022 mindestens doppelt so hoch wie der Referenzpreis, besteht ein Anspruch auf die Hilfe. Die Regierung erstattet 80 Prozent der Mehrkosten, aber höchstens 2000 Euro. Sobald möglich, kann im dritten Schritt der Antrag gestellt werden. Und danach heißt es erst mal Geduld bewahren – durch die vielen Anträge, die bei den Landesregierungen eintrudeln, könnte das etwas länger dauern.

Weitere Entlastungen hat die Bundesregierung auch angekündigt: Die Energiepreisbremse soll nun auch für Nachtspeicherheizungen greifen. Bei weiteren Fragen zu den Preisbremsen wurde außerdem eine Hotline eingerichtet, die unter der Nummer 0800 78 88 900 zu erreichen ist.

RND

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