
Man stelle sich vor, der BGH hätte heute ein Urteil verkündet, wonach Birkenstock-Sandalen – wie das Unternehmen behauptet – „Kunstwerke“ seien. Wer von uns hätte noch gewagt, die guten, schon mehr als zehn Jahre alten Birkenstock-Sandalen – aber sie tragen sich ja noch gut! – einfach weiterzubenutzen.
Es ging nämlich beim Bundesgerichtshof um ein heute entschiedenes Verfahren, bei dem die Firma Birkenstock behauptete, ihre „Latschen“ seien Kunstwerke und demgemäß noch viele Jahre zu schützen. Das heißt, die Konkurrenz könnte nicht unbedingt ähnliche Produkte auf den Markt bringen.
Hätte der Bundesgerichtshof für das Unternehmen entschieden, hätte man doch nicht gewagt, wahre Kunstobjekte weiter an den Füßen zu tragen.
So belässt uns der BGH bei unseren „eingetretenen Latschen“!
70 Jahre nach dem Tod des Erfinders
Hintergrund war Folgendes, das man sich als Laie gar nicht richtig vorstellen kann: Die Firma Birkenstock wollte gerichtlich bestätigt haben, dass die entsprechend vom Firmengründer ursprünglich konzipierte Sandale Kunstobjekte seien. In einem derartigen Falle wäre sie urheberrechtlich viel besser vor „Nachbauten“ geschützt gewesen.
Dem liegt folgende Unterscheidung zugrunde: Wenn ein Objekt lediglich dem Designschutz unterliegt, dauert dieser nur 25 Jahre. Bei einem Kunstwerk gilt der Urheberschutz 70 Jahre nach Ableben des betreffenden „Künstlers“. Da Herr Birkenstock – Jahrgang 1936 – glücklicherweise noch unter den Lebenden weilt und er die allseits bekannten „Gehwerkzeuge“ in den 70er Jahren „erfand“, hätten die Konkurrenzunternehmen, die mittlerweile die Fabrikate der Firma Birkenstock vielfach kopiert haben, sich erst 70 Jahre nach dem Ableben von Herrn Birkenstock weiter mit Kopien beschäftigen dürfen.
Birkenstock und Champagner
Beim Designschutz sind es dann aber nur 25 Jahre nach Präsentation. Diese Frist ist natürlich längstens um.
Die Firma Birkenstock hat nun beim Bundesgerichtshof – wie schon zuvor beim OLG Köln – keinen Erfolg gehabt. Und es gilt „nur“ der Designschutz, der aber zum Leidwesen von Birkenstock die Konkurrenz zulässt.
Wer also jetzt auf die Kunstwerke an seinen Füßen verzichten muss, dem bleibt lediglich ein Trost: Die Firma Birkenstock gehört schon seit einigen Jahren zu dem bekannten, französischen Luxusartikelkonzern LVMH, bei dem es sich um den weltweiten Branchenführer der Luxusgüterindustrie handelt. Insoweit darf der Birkenstock-Träger aber darauf hinweisen, dass er ein Produkt wie „Champagner“ an den Füßen hat, denn immerhin gehört auch der Champagnerhersteller Moet et Chandon wie auch Louis Vuitton oder ähnliches zum vorgenannten Konzern.
Also bleibt dem Menschen, der auf Edles auch an den Füßen aus ist, zumindest dieser Trost. Und die Dame von Welt kann jetzt zu ihrem Dior-Kostüm - auch dieser Luxus-Damenschneider gehört zu LVMH – dann einfach passend die Birkenstock-Latschen tragen!