Fraktion will Beweise sichern Kreis Unna soll Videos und Tonaufnahmen nicht löschen

Videos und Tonaufnahmen aus Kreistag sollen als Beweise gesichert werden
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Die GFL/WfU-Fraktion lässt nicht locker: Beschlüsse des Kreistages zur neu gebildeten Management-Holding VBU des Kreises Unna wie auch zum neuen Nahverkehrsplan (NVP) will man eventuell gerichtlich überprüfen lassen.

Die dreiköpfige Fraktion, die Wählergemeinschaften aus Lünen und Unna repräsentiert, hatte bereits bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht Beschwerde eingelegt – allerdings ohne Erfolg.

Video- und Tonaufnahmen sollen als Beweise dienen

Sie stellt nun gegenüber Landrat Mario Löhr eine außergewöhnlich anmutende Forderung auf: Er soll veranlassen, dass Videoaufzeichnungen und Tonbandaufnahmen von Sitzungen verschiedener Gremien des Kreises aus den vergangenen sechs Monaten vorläufig nicht gelöscht werden.

Die Fraktion mit ihrem Vorsitzenden Professor Johannes Hofnagel kündigt in einem Antrag an den Kreistag an, „die Beschlussfassungen des Kreistages (...) zur umstrittenen VBU-Erweiterung und dem geänderten NVP gegebenenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen.“

Soweit sich die Politik im vergangenen halben Jahr im Kreistag, im Kreisausschuss oder in Fachausschüssen mit der Management-Holding, die sämtliche Anteile des Kreises an ihren Unternehmen verwaltet und künftig auch strategisch tätig werden soll, oder mit dem Nahverkehrsplan befasst habe, müssten die entsprechenden Mitschnitte in Bild und Ton gesichert werden.

Die Aufnahmen könnten, so die Fraktion, „wichtige Informations-und/oder Beweismaterialien für ein Gericht darstellen“. Die Löschroutine für diese Aufzeichnungen müsse daher so lange ausgesetzt werden, bis möglicherweise ein Gericht die Entscheidungen der Kreispolitik beurteilt habe.

Kreistag muss selbst über Löschung entscheiden

Die GFL/WfU-Fraktion hatte die Bezirksregierung Ende Januar aufgefordert, die Beschlüsse des Kreistages vom 10. Dezember zur Weiterentwicklung der VBU mit einem künftig hauptamtlichen Geschäftsführer sowie zum neuen Nahverkehrsplan zu beanstanden.

Während die Fraktion in Sachen VBU vor allem das Fehlen eines Wirtschaftsplans für die Kreisgesellschaft bemängelt, ist aus ihrer Sicht die Kostenstruktur beim neuen Nahverkehrsplan nicht transparent.

Die Kreisverwaltung habe, so die Fraktion „aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen“ bisher nicht dargelegt, wie hoch die Kosten für die einzelnen beteiligten Kreiskommunen – am Verkehr der VKU – bislang waren und wie sich die Kosten nun jeweils entwickeln werden.

Über den Antrag der GFL/WfU-Fraktion berät am 24. März zunächst der Kreisausschuss. Der Kreistag entscheidet dann am 25. März – Sitzung ab 15 Uhr in der Aula des Hellweg-Berufskollegs in Unna –, ob er dem Ansinnen mehrheitlich folgen will.