Nach der Tötung eines Mannes in Berlin-Gatow ist eine 16-jährige Tatverdächtige am Mittwoch in Untersuchungshaft gekommen. Entscheidend für den Haftbefehl war, dass die Jugendliche inzwischen 16 Jahre alt geworden sei und damit strengere Voraussetzungen für sie gelten, sagte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Karen Sommer, der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet.
Die deutsche Staatsangehörige ist eine Freundin des 16-jährigen Sohnes des Opfers. Als Gründe für den Haftbefehl nannte Sommer Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die Jugendliche sei in einer Strafanstalt für Frauen untergebracht worden.
Familienvater tot - eigene Kinder tatverdächtig
Nach der Tötung eines Mannes in Berlin-Gatow haben sich die verdächtigen Jugendlichen bislang nicht geäußert. Dies sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag. Der 16-jährige Sohn des Opfers war am Samstag gemeinsam mit einem 17-Jährigen in Untersuchungshaft genommen worden. Die beiden sind zusammen mit der 14-jährigen Tochter des Getöteten und einer weiteren 15-jährigen Jugendlichen die Hauptverdächtigen.
Der Mann wurde erschossen. Die Staatsanwaltschaft geht von gemeinschaftlichem, heimtückischem Mord aus. Die beiden Mädchen befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da sie aufgrund des jüngeren Alters nicht die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Weiter bekannt wurde, dass der getötete 40-Jährige aus Syrien sechs weitere Kinder im Alter zwischen 5 und 13 Jahren hatte, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Staatsangehörigkeit der beiden verdächtigen Kinder des Opfers sei weiterhin ungeklärt.
Unter einem Vorwand sollen die Jugendlichen den Mann am vergangenen Dienstag an den späteren Tatort auf einem Parkplatz im Westen Berlins gelockt haben. Der 40-Jährige sei durch mehrere Schüsse schwer verletzt worden und vor Ort gestorben.

Nach Mord in Berlin: Jugendliche in U-Haft
Der Sohn und der 17-Jährige wurden dem Ermittlungsrichter vorgeführt, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Samstagabend mitteilte. Demnach befinden sich die Jugendlichen in Untersuchungshaft. Haftbefehle gegen die beiden lagen allerdings schon vorher vor. Sie waren Grundlage für den Polizeieinsatz am Samstagmorgen, an dem den Angaben zufolge ein Spezialeinsatzkommando (SEK) und eine Hundertschaft der Berliner Polizei beteiligt waren.
#Zeugengesucht
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) May 19, 2023
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Die 14 und 15 Jahre alten Mädchen bleiben hingegen auf freiem Fuß. Bei ihnen liegen wegen ihres jungen Alters nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht vor. Zwar sind die Mädchen strafmündig. Für eine Untersuchungshaft gelten in ihrem Fall nach dem Jugendgerichtsgesetz aber noch strengere Regeln. Sie seien in Obhut ihrer Mütter, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Nach Angaben der Behörden ist die Staatsangehörigkeit der Kinder des Opfers ungeklärt. Zunächst war unbekannt, ob der getötete Syrer weitere Kinder hat. Der 17 Jahre alte Beschuldigte besitzt nach den Angaben die rumänische Staatsbürgerschaft, das 15-jährige Mädchen die deutsche.
Die tödlichen Schüsse im idyllischen Stadtteil direkt am Wasser ganz am Rand Berlins hatten Bestürzung und Verunsicherung ausgelöst. Bei der Suche nach dem Täter setzte die Polizei auch einen Hubschrauber ein, war aber zunächst nicht erfolgreich. Dennoch ging sie schnell von keiner Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Am Donnerstag startete die Polizei dann einen Zeugenaufruf und erhielt nach eigenen Angaben bis Freitag etwa ein halbes Dutzend Hinweise. Die nun Beschuldigten gerieten laut Behörden im Rahmen der Ermittlungen und Zeugenaussagen ins Visier.
dpa
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