Wer Bergschäden wie Risse oder Schieflagen an seinem Haus entdeckt und sie innerhalb bestimmter Fristen beider RAG geltend macht, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Die wird im Normalfall auch recht zügig bezahlt, nachdem der ehemalige Bergbaukonzern den Anspruch anerkannt hat. Zurzeit müssen Eigentümer jedoch sehr lange auf das Geld warten.
„Wir beobachten schon seit etwa Anfang des Jahres, dass das Geld nicht mehr wie gewohnt ausgezahlt wird“, bestätigt Ronald Grätsch von der Rechtsabteilung des Verbandes bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG). Der Verband mit Sitz in Herten vertritt die Interessen von Eigentümern, deren Häuser und Grundstücke durch den Bergbau einen Schaden erlitten haben.
Grätsch kennt auch die Ursache für die verzögerten Zahlungen. Es gebe offenbar Schwierigkeiten mit einer neuen EDV, sagt er. Nach Einschätzung des VBHG habe sich an der Praxis der RAG bei der Anerkennung der Bergschäden nichts geändert.
Das bestätigt auch Stefan Römer, Sprecher des ehemaligen Bergbauunternehmens. Nach seinen Angaben kommt es aufgrund einer „weitreichenden IT-Umstellung bei der RAG“ zu den Problemen bei der Auszahlung der Entschädigungen. Es gebe keine komplette Einstellung der Zahlungen, sondern komme „nur“ zu „erheblichen Verzögerungen“.

Die Probleme mit der neuen EDV haben das Unternehmen offenbar selbst überrascht. Die Umstellung sei zwar sehr umfangreich und aufwändig – aber „unerwarteterweise“ und entgegen der Planung mit Problemen behaftet gewesen.
Die RAG geht davon aus, dass diese Probleme im Laufe dieser Woche behoben werden. Spätestens in der kommenden Woche ab dem 27. Februar solle das Geld für Entschädigungen wieder wie gewohnt ausgezahlt werden.
Viele Hauseigentümer in Bergkamen sollten jetzt überprüfen, ob es an ihrem Haus zu Bergschäden gekommen ist. Zu Schäden, die bisher noch nicht bemerkt worden sind, könnte es zum Beispiel an der privaten Abwasserleitung vom Haus zum städtischen Kanal gekommen sein. Auch dafür zahlt die RAG Entschädigungen.
Hauseigentümer müssen dabei auf die Fristen achten, in denen ihre Ansprüche an die RAG verjähren. Sie müssen den Schaden innerhalb von drei Jahren nachdem sie ihm bemerkt haben, zur Entschädigung anmelden.
30 Jahre nach dem letzten Abbau unter dem jeweiligen Grundstück verjähren Ansprüche endgültig – auch wenn der Schaden erst danach festgestellt wird. Das ist jetzt und in den nächsten Jahren in Teilen von Bergkamen der Fall.
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