Bäcker an Weihnachten 2024 Sind sie in NRW geöffnet?

Bäcker in NRW: Sind sie an Weihnachten 2024 geöffnet?
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In vielen Haushalten in Nordrhein-Westfalen wird an Weihnachten und anderen Feiertagen ordentlich geschlemmt. Neben einem oft üppigen Mittag- oder Abendessen kommt meist auch ein ausgiebiges Frühstück auf den Tisch, zu dem für viele frische Brötchen einfach dazugehören. Aber sind die Bäckereien in NRW an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen überhaupt geöffnet?

Öffnungszeiten an Weihnachten: Diese Regeln gelten für Bäcker in NRW

Die Regeln zur Öffnung an Feiertagen sind im Ladenöffnungsgesetz für NRW festgehalten. Daraus geht hervor, dass an Heiligabend für Bäcker fast dieselben Regeln gelten wie an "normalen" Sonntagen. Demnach dürfen Bäckereien am 24. Dezember 2024 bis zu fünf Stunden lang öffnen. Es gibt allerdings eine spezielle Einschränkung: Die Öffnungszeiten "dürfen an diesem Tag nicht länger als bis 14 Uhr" sein. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Heiligabend frühzeitig zu Hause sind, um Weihnachten mit ihren Familien feiern zu können. Auch die Supermärkte begrenzen ihre Öffnungszeiten an Heiligabend in der Regel bis 13 oder 14 Uhr.

Am ersten Weihnachtstag (25. Dezember 2024) gelten prinzipiell die gleichen Regeln für Bäckereien in NRW - allerdings ohne die zeitliche Beschränkung bis 14 Uhr. Sie dürfen an diesem Tag ebenso maximal fünf Stunden lang Brot, Brötchen und andere Backwaren verkaufen.

Bäcker in NRW am 2. Weihnachtstag geschlossen - aber nicht alle

Wer am zweiten Weihnachtstag (26. Dezember 2024) auf frische Brötchen aus seiner Lieblingsbäckerei hofft, schaut höchstwahrscheinlich in die Röhre: Dieser Tag zählt neben Ostermontag und Pfingstmontag zu den drei Feiertagen, an denen die oben beschriebenen Regeln aus dem Ladenöffnungsgesetz nicht gelten. Das bedeutet: Am zweiten Weihnachtstag dürfen Bäcker in NRW nicht öffnen.

Es gibt allerdings ein Schlupfloch, durch das man am 26. Dezember trotzdem an frische Brötchen kommen kann: "Verkaufsstellen auf Flughäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs" sowie Tankstellen dürfen auch am zweiten Weihnachtstag geöffnet sein, um die Versorgung von Reisenden sicherzustellen. Wer einen Bahnhof mit einer Bäckerei oder eine Tankstelle, die Backwaren anbietet, in der Nähe hat, kann dort möglicherweise Brötchen holen.

Bäckereien in NRW dürfen also an Heiligabend und am ersten Weihnachtstag öffnen. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie es auch müssen. Die Betriebe dürfen selbstverständlich eigenständig entscheiden, ob Filialen überhaupt geöffnet werden und, falls ja, zu welchen Öffnungszeiten. Um zu verhindern, dass man am 24. oder 25. Dezember beim Bäcker seines Vertrauens vor verschlossener Tür steht, sollte man lieber in der jeweiligen Filiale nachfragen, ob sie an den Feiertagen geöffnet ist. Viele Betriebe informieren ihre Kunden auch über entsprechende Aushänge.

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