Knapp sechs Jahre nach einem folgenschweren Baustellen-Unglück mit vier teils schwer verletzten Arbeitern an der Hochschule Bochum geht es jetzt in einem Zivilprozess am Bochumer Landgericht um die Frage der Verantwortlichkeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung fordert von 16 Beklagten, darunter Bauleitung, Bauherrin und Architekten, fast eine halbe Million Euro zurück. Außerdem sollen auch alle weiteren Folgeschäden übernommen werden.
Es war am 15. Februar 2017, als auf der Großbaustelle an der Hochschule Bochum ein großes Tragegerüst an einem Hörsaal-Neubau zusammengebrochen war. Bei dem Einsturz der Konstruktion sollen vier Bauarbeiter aus sechs Metern in die Tiefe, ein Arbeiter sogar in flüssigen Beton gestürzt sein. Das Unglück ereignete sich offenbar bei der Befüllung einer Baukonstruktion mit 20 Tonnen Beton: Eine Verschalung soll nachgegeben und für den Zusammenbruch gesorgt haben. Die Feuerwehr hatte die Verletzten schnell bergen können, auch ein Rettungshubschrauber war seinerzeit im Einsatz. Die zwei am schwersten Verletzten waren ein Maurer und ein Metallflechter.
Vor Gericht geht es nun um die finanziellen Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung bislang für bei Betroffenen aufgebracht hat, unter anderem Therapiekosten, Verletztenrente und Heilbehandlungskosten. Weil die Unfallversicherung überzeugt davon ist, dass der Baustellen-Unfall auf groben Planungs- und Umsetzungsfehlern beruht, verlangt sie die bislang geleisteten Kosten von den aus ihrer Sicht dafür jeweils Verantwortlichen zurück. Allein Bauleitung, Arbeitgeber und Polier des „Unglücksprojekts“ sollen für die mutmaßlichen Bau-Pfusch-Fehler beispielsweise knapp 240.000 Euro zahlen. Die Gesamtsumme beläuft sich mit aktuell eingeklagten rund 480.000 Euro annähernd auf eine halbe Million Euro.
Zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen einen Geschäftsführer des Arbeitgebers (der Bauarbeiter) sowie gegen den seinerzeit vor Ort eingesetzten Bauleiter sind bereits gegen Geldauflagen eingestellt worden.
Bis zu einem Urteil durch die Richter der 8. Zivilkammer werden voraussichtlich sogar mehrere Jahre (!) vergehen. Insbesondere erforderliche Sachverständigengutachten sind extrem zeitaufwendig. „Rein technisch werden wir es hier mit verschiedensten Erwägungen zu tun haben“, sagte Richter Michael Rehaag.
Eine gütliche Einigung beim Prozessauftakt kam (noch) nicht zustande. Der Zivilprozess findet aus Platzgründen im größten Saal des Justizzentrums statt, im Schwurgerichtssaal.