Ansturm auf NRW-Urlaubshilfen für Familien Förderung für etwa 2000 Familien

Ansturm auf NRW-Urlaubshilfen für Familien: Förderung für etwa 2000 Familien
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Das Förderprogramm des Landes NRW für Urlaube einkommensschwacher Familien wird von Interessenten überrannt. „Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Plätze in den Sommerferien bereits ausgebucht“, teilte das NRW-Familienministerium auf dpa-Nachfrage mit. Die Sommerferien beginnen in NRW am 22. Juni.

Für 2023 liegen bereits mehr als 4500 Anträge von interessierten Familien vor, meist für die Ferienzeit, wie das Ministerium mitteilte. Vorgesehen sind in diesem Jahr für das Programm „Familienzeit NRW“ 4,5 Millionen Euro Förderung. Nach der Kalkulation des Ministeriums reicht das für etwa 2000 Familien.

Interessenten erhalten beim Diakonie-Reisedienst, der die Fahrten organisiert, den Hinweis, dass schon ab dem 9. Mai keine Anträge für die Sommerferien mehr möglich gewesen seien.

Die Fördersumme müsse für das kommende Jahr deutlich erhöht werden, um dem Bedarf entsprechend mehr Familien einen kleinen Urlaub zu ermöglichen, forderte der Bereichsleiter Sozialpolitik beim Sozialverband VdK, Carsten Ohm. Ob angesichts des starken Andrangs die Mittel im nächsten Jahr ausgeweitet werden könnten, lasse sich noch nicht sagen, sagte eine Ministeriumssprecherin auf dpa-Anfrage.

Eigenanteil von 25 bis 50 Euro

Das Programm richtet sich an Familien - insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien - mit geringem Einkommen sowie, unabhängig vom Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.

Bezuschusst werden Erholungsfahrten mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in Nordrhein-Westfalen oder einer Familienferienstätte bundesweit. Der Eigenanteil beträgt pro Person und Fahrt 50 Euro pro Erwachsenem und 25 Euro pro Kind.

Der Ukrainekrieg, die Folgen der Pandemie und der Umgang mit den steigenden Preisen - all das treffe Familien in besonderem Maße und koste viel Kraft, erklärte Familienministerin Josefine Paul (Grüne) zu dem Landesprogramm. „Es ist deshalb wichtig, dass Familien sich gut erholen können. Wir wollen sie mit der „Familienzeit NRW“ unterstützen und ihnen einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen.“

Bürgergeldempfänger haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld

Bürgergeldempfänger haben nach den gesetzlichen Regelungen keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Wenn sie in den Urlaub fahren möchten, müssen sie dies aus ihrem Regelsatz in Höhe von 502 Euro zusammensparen. Dieser sieht für „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“ einen Betrag von 48,98 Euro vor.

Aus Sicht des Sozialverbandes VdK NRW ist der Regelsatz zu gering und enthält vor allem keinen Spielraum für plötzlich nötige Anschaffungen. „Daher bleibt in der Regel am Monatsende kein Geld übrig und es besteht für Bürgergeldempfänger nicht die Möglichkeit, Geld für einen Jahresurlaub anzusparen“, sagte Ohm.

dpa

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