In Gelsenkirchen wurde das Wohnhaus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Ziel einer Attacke - einen Tag vor dem 4. Christopher-Street-Day am 20. Mai. Die Polizei bestätigte den Vorfall am Mittwoch. Zuerst hatte die „Welt“ davon berichtet, dass Wände beschmiert und eine Scheibe beschädigt worden ist.
Nach Angaben aus seinem Ministerium hatte Buschmann an dem Tag Termine in Berlin. Obwohl der Vorfall inzwischen fast zwei Wochen her ist, ist bislang außer dem Zeitungsbericht noch nichts davon an die Öffentlichkeit gelangt.
Anwohner hätten die Polizei gerufen, „nachdem ihnen eine Graffiti-Schmiererei sowie eine leichte Beschädigung der Haustüre aufgefallen waren", teilte die Polizei mit. „Da auch der Bundesjustizminister an dieser Anschrift gemeldet ist, hat der Staatsschutz der Polizei Gelsenkirchen noch am selben Tag die Ermittlungen aufgenommen." Ein Ministeriumssprecher sagte in Berlin, Buschmann habe nach dem Vorfall „umgehend eine Strafanzeige gestellt".
Buschmann selbst bestätigte den Vorfall auf Twitter und zeigte kein Verständnis für die Täter. „Demokraten streiten mit Argumenten - nicht mit Gewalt und Sachbeschädigungen", schrieb der Politiker auf der Plattform. Seine politische Meinung könne man mit derlei Aktionen natürlich nicht beeinflussen, führte er aus.
Laut der Polizei gibt es bisher keine Hinweise zu Tatverdächtigen. Man prüfe aber einen Eintrag im Webportal „Indymedia", so ein Polizeisprecher. Das Portal ist vom Verfassungsschutz als „gesichert linksextremistische Bestrebung" eingestuft worden.
Militante Trans- und Queer-Aktivisten hinter dem Anschlag
In dem Eintrag im linksextremistischen Webportal „Indymedia“ wird über den Vorfall geschrieben, dass Buschmanns Haus in Gelsenkirchen „markiert“ worden sei.
Als Grund für die Beschädigungen nennt der Verfasser des Eintrages Protest gegen den Entwurf des „Selbstbestimmungsgesetzes“, das als „massiv transfeindlich“ bezeichnet wird. Demnach wurden der Schriftzug „Selbstbestimmung statt bathroom bills“ und das transgender-Anarchie Symbol an das Haus geschmiert.
Auch eine Scheibe in der Eingangstür des Hauses ist eingeschlagen worden. Der Verfasser des Textes kommentiert das mit den Worten: „Auch im Bezug auf die Glaselemente des Eingangs kam er (Buschmann; Anm. d. Red.) in Genuss einer architektonischen Umgestaltung.“
Unterzeichnet ist der Eintrag in dem linksradikalen Blog mit der Aufforderung zu weiteren radikalen Protestaktionen „für die militante Selbstverteidigung von trans und queeren Menschen! Zurückschlagen, wenn wir Menschen zweiter Klasse sein sollen!“
Vereinfachte Änderung von Name und Geschlecht
Anfang Mai hatte die Bundesregierung einen Entwurf zum sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ veröffentlicht. Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die Veröffentlichung des Entwurfs.
„Betroffene und ihre Interessensvertretungen haben seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im Juni 2022 lange auf diesen nächsten Schritt gewartet, der sich mehrfach verschoben hat“, sagte Mara Geri aus dem Bundesvorstand. Der Verband wolle die Regelungen nun genau analysieren.
Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Trans*. „Viel zu lange hat auf politischer Ebene die Initiative gefehlt, eine menschenrechtsbasierte Regelung auf den Weg zu bringen. Endlich geht die aktuelle Regierung dieses längst überfällige Vorhaben an und präsentiert den Verbänden einen Entwurf“, sagte Kalle Hümpfner.
„Trans“ umfasst den Ministerien zufolge Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren definiert.
rej/bani/dpa
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