Vom Bekanntwerden der Abrechnungsaffäre beim Kreistag in Unna im Herbst 2021 bis zum Abschluss des ersten Strafverfahrens sind gut dreieinhalb Jahre vergangen: Die Verwaltung im Kreishaus teilte am Mittwoch (23.4.) auf Nachfrage mit, dass zu Unrecht geleistete Geldleistungen fristgemäß bis Mitte April zurückerstattet worden sind.
Das betreffende Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen Kreistagsmitglied Marion Küpper (fraktionslos) hatte das Schöffengericht im Oktober 2024 vorläufig eingestellt. Als Auflage war der Selmerin eine Wiedergutmachung des Schadens aufgegeben worden.
Wiedergutmachung als Auflage
Ihr Verteidiger hatte in Küppers Namen eingeräumt, dass die Vorwürfe grundsätzlich richtig seien. Es ging um 59 Einzelfälle, die sich in der Verhandlung aber nicht alle ohne umfangreiche Beweisaufnahme hätten aufklären lassen. Möglich schien, dass Küpper an einigen Tagen doch Einnahmen wegen Sitzungen des Kreistages verloren gegangen waren. Alle Seiten willigten daher in die vorläufige Einstellung des Strafverfahrens ein.
Richter Jörg Hüchtmann hatte Küpper die Auflage gemacht, eine Summe von 7100 Euro in sechs Raten an den Kreis Unna zurückzuzahlen. Mit dem Abschlag berücksichtigte Hüchtmann die letztlich fehlende Aufklärung jedes einzelnen Betrugsvorwurfs. Laut Amtsgerichtsdirektor Dirk Brahm steht nun noch ein förmlicher Beschluss über die endgültige Verfahrenseinstellung aus.