21-Jähriger zückt Baseballschläger und verletzt Motorradfahrer

© dpa (Symbolbild)

21-Jähriger zückt Baseballschläger und verletzt Motorradfahrer

rnGerichtsprozess

Ein 21-jähriger Unnaer fühlte sich verfolgt, hatte Angst und traf die falsche Entscheidung: Er griff zum Baseballschläger. Die gefährliche Körperverletzung brachte ihn auf die Anklagebank.

Unna

, 18.04.2021, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Zwischenfall mit nebulöser Vorgeschichte ereignete sich im September 2020. Der Unnaer und seine Freundin wurden von zwei Motorradfahrern bis vor die Tür seines Elternhauses verfolgt. Sie ließen sich auf dem Weg dorthin mit nichts abschütteln und waren auch vor Ort nicht bereit, das Feld zu räumen. Nun hätte der 21-Jährige ins Haus gehen und die Polizei rufen können. Er entschied anders, holte den Baseballschläger raus, drohte zunächst damit, erzielte nicht die gewünschte Wirkung, schubste einen Verfolger und schlug dann auf ihn ein. Sein Gegner erlitt dabei eine Gehirnerschütterung sowie Prellungen und verbrachte drei Tage im Krankenhaus.

Angeklagter verweist auf vorherige Begegnungen

Vor dem Amtsgericht schilderte der Unnaer nun seine Version der Ereignisse, wobei er die Hiebe mit dem Baseballschläger keineswegs bestreiten, aber begründen wollte. Erstmalig gesehen habe er den Motorradfahrer einige Wochen vor dem Vorfall. Sie seien sich an einer Tankstelle begegnet und da sei der Andere bereits grundlos aggressiv gewesen und hätte ihn zum ersten Mal verfolgt. Einige Tage später das gleiche Spiel. Der Fremde habe ihn auf dem Kieker gehabt – warum auch immer.

Am fraglichen Tag hätten sie sich dann im Bereich des Kamen Karrees gesehen. Erneut habe der ihn verfolgt und diesmal mit einem Begleiter. Während der Fahrt sei er zwei Mal überholt und ausgebremst worden. Er habe sich davon nicht provozieren lassen. Vor seiner Haustür habe er sie dann aufgefordert, sich „zu verpissen“. Doch der Andere habe mit ihm reden wollen, habe sich nicht von der Stelle bewegt. „Ich war komplett überfordert. Ich hatte einfach nur Angst. Ich wollte nur, dass die verschwinden.“ Doch das hätten sie sogar noch verweigert, als er mit dem Baseballschläger vor ihnen gestanden habe. Also habe er zugeschlagen. Aber den Gegner verletzen – das habe er nicht gewollt.

Täter entschuldigt sich vor Gericht

Bei dem Opfer, das das Ganze kurz darauf aus seiner, „etwas anderen“ Perspektive darlegte und als Streitgrund ein bespucktes Motorrad angab, entschuldigte er sich auch im Gerichtssaal ganz aufrichtig: „Es tut mir sehr leid, dass ich Dich verletzt habe.“ Und zum Schluss beteuerte der Angeklagte: „Ich werde nie wieder zu so einem Gerät greifen.“

Geständnis, Einsicht, Reue und eine vorangegangene Provokation standen letztlich den nicht unerheblichen Folgen für den Geschädigten gegenüber. Der Unnaer wurde nach Jugendrecht zu 60 Sozialstunden und zur Teilnahme an dem Kurs „Spielregeln“ verurteilt.