Kind (2) stirbt in Gelsenkirchener Kita Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

2-Jähriger stirbt in Gelsenkirchener Kita: Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
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Im August 2021 ist ein 2-Jähriger Junge in einer Kita in Gelsenkirchen beim Mittagsschlaf gestorben. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben gegen zwei Erzieherinnen. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.

Der Direktor des Gelsenkirchener Amtsgerichtes, Dr. Mathias Kirsten, erklärte am Freitag (28.10.), dass das Etagenbett des Kindes "zusammengekracht" sein könnte. Der Junge habe unten gelegen und die obere Etage des Bettes sei mutmaßlich auf den Jungen gefallen. Die große Frage ist nun, warum die Erzieherinnen davon nichts mitbekommen hatten. „Das fragt sich die Staatsanwaltschaft auch“, sagte Dr. Mathias Kirsten. Weitere Fragen seien „Wie kam es dazu? Was war das für ein Bett? Haben sich die Frauen überhaupt im Nebenraum befunden?“ Auch diese müsse das Gerichtsverfahren klären. Die beiden Frauen haben laut Kirsten im Rahmen der Ermittlungen ausgesagt, sie hätten nichts gehört.

Reanimation des Kita-Kindes in Gelsenkirchen war erfolglos

Die Stadt Gelsenkirchen hatte im August mitgeteilt, dass der Junge in dem Etagenbett während seines Mittagsschlafes unten gelegen und offensichtlich die Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochgedrückt habe. Dann sei sein Kopf vermutlich zwischen dem Bettrahmen und der Bodenplatte des oberen Bettes eingeklemmt worden, so ein Stadtsprecher damals. Das Ganze sei geräuschlos passiert.

Sicher ist: Die beiden Erzieherinnen fanden den Jungen nach dem Mittagsschlag leblos vor. Kurz nach der Reanimation starb der 2-Jährige. Die Nachricht war ein Schock für viele Menschen, nicht nur in der Stadt Gelsenkirchen, sondern in der gesamten Region.

Waren die Etagenbetten fehlerhaft?

Der tragische Fall gilt vor dem Amtsgericht in Gelsenkirchen noch als so genanntes Zwischenverfahren. In den kommenden Wochen entscheidet ein Schöffenrichter, ob der Fall zu einer Hauptverhandlung zugelassen werde. Das sei aber sehr wahrscheinlich, so Kirsten. Das Gericht wird dann zu klären haben, wie die Geräuschentwicklung hätte sein müssen und ob die Erzieherinnen sich auch tatsächlich im Nebenraum aufhielten. Auch müsse ein Arzt über den Todeszeitpunkt und die Todesursache Stellung nehmen.

Bei den Etagenbetten handelte es sich laut Aussage des Gelsenkirchener Stadtsprechers im August um hochwertige und speziell für Kindertagesstätten angebotene Möbel. Die Stadt habe ähnliche Betten in vielen Kitas im Einsatz.

Wie der Amtsgerichtsdirektor mitteilte, sind die Betten bislang nicht Gegenstand in der Anklageschrift. Sollte sich bei ihnen allerdings ein Fehler finden, könnte das die Angeklagten entlasten.

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