Dieser Fall ist einfach nur traurig. Vor knapp anderthalb Jahren ist in Essen eine 17-Jährige an einer Überdosis Drogen gestorben. Ein Freund, den sie gerade erst kennengelernt hatte, war mit Unmengen an Medikamenten und anderen illegalen Rauschmitteln vorbeigekommen, um sich gemeinsam mal „so richtig wegzuhauen“. Am Essener Landgericht ist der 23-Jährige später zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Doch das will er nicht akzeptieren. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat er Revision eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall zunächst als Totschlag angeklagt. Eine Tötungsabsicht konnten die Richter nach Ende des wochenlangen Prozesses allerdings nicht feststellen. Sie erkannten auf fahrlässige Tötung durch unterlassene Hilfeleistung.
Tödliche Gehirnschädigung
Der drogenkranke Angeklagte hatte in der Nacht sogar noch zahlreiche Kurzvideos aufgenommen. Einmal leckt er der bereits im Koma liegenden Jugendlichen die Fußsohlen ab, dann rollt er sie auf die Seite. Als er schließlich doch noch den Notruf wählt, ist es zu spät. Das Gehirn war bereits zu schwer geschädigt. Die 17-Jährige verstarb im Krankenhaus.
Der 23-Jährige hatte im Prozess auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Dafür hatten die Richter jedoch keinen Spielraum gesehen. Ob sie damit richtig lagen, muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
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