
© Udo Hennes
Bei seinem Antrag auf Unterstützung vom Jobcenter versäumte es ein Lüner in Unna, auf seine Bafög-Bezüge hinzuweisen. Das bescherte dem 32-Jährigen nun ein Verfahren wegen Betrugs.
Bafög-Bezüge nicht angegeben
Ab Herbst 2016, so zumindest der Vorwurf gegen den Mann aus Lünen, verschwieg der dem Jobcenter in Unna, dass er auch Bafög erhielt. Fakt ist, dass er über 3500 Euro bezog, die ihm nicht zustanden. Eine Mischung aus Scham und Empörung stand dem 32-Jährigen nun ins Gesicht geschrieben, als er zu seinem Prozess vor dem Amtsgericht Unna erschien. „Ich habe nicht zu Unrecht etwas genommen“, beteuerte er und fügte hinzu, überall seine Unterlagen eingereicht zu haben. Und von 600 Euro Bafög hätten er und seine Familie doch gar nicht leben können. Deshalb habe er gedacht, dass ihm das Geld zustehe. Der Richter wies ihn darauf hin, dass er das Bafög bei seinem Antrag für das Jobcenter hätte eintragen müssen: „Trotzdem haben Sie zu viel Geld gekriegt.“
Angeklagter muss das Geld zurückzahlen
Ein Einsehen hatten er und die Vertreterin der Anklage dennoch mit dem Lüner. Da das Ganze länger zurücklag, er den angerichteten Schaden bereits in Raten zurückzahlt und er überdies in der Vergangenheit nie mit dem Gesetz in Konflikt geriet, wurde sein Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Weiter zurückzahlen muss er das Geld aber dennoch.