Zufallsfund in Lünen „Verbotenes“ im Gepäck

Zufallsfund in Lünen: „Verbotenes“ im Gepäck
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Erwischt: Bei einer Begegnung mit der Polizei im Herbst 2024 kam offenbar ans Licht, dass der Lüner Amphetamin dabei hatte. Verbotener Besitz, der ihn jetzt auf die Anklagebank hätte bringen sollen. Er erschien jedoch nicht zu seinem Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht.

Im Bereich des Bahnhofs Lünen stoppten Beamte den 39-Jährigen im September 2024 für eine spontane Kontrolle. Und tatsächlich wurden sie laut Anklage fündig. Der Lüner, so zumindest der Vorwurf, lagerte in einer Folie in einer Bonbon-Verpackung 0,77 Gramm Amphetamin. Betäubungsmittel, wie er den Polizisten offenbar erklärte, die für ihn selbst bestimmt seien, da er Konsument sei. Für ihn endete das Ganze in zweifacher Hinsicht böse: Der Stoff wurde einkassiert und er musste sich auf ein Strafverfahren einstellen.

Abwesenheit hatte Konsequenzen

Dem Fund hätte jetzt also der Prozess folgen sollen. Allerdings erschien bei Aufruf der Sache lediglich eine Dolmetscherin. Von dem Angeklagten fehlte buchstäblich jede Spur. Und das änderte sich auch nicht mehr. Unter den Umständen blieb der Richterin nichts anderes übrig, als die Dolmetscherin unverrichteter Dinge zu entlassen. Für den Lüner, der strafrechtlich bereits auf anderem Gebiet in Erscheinung trat, hatte das Ganze trotz Abwesenheit Konsequenzen: Auf Antrag der Vertreterin der Anklage wurde er per Strafbefehl zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt.