Das Hauptzollamt Dortmund ist am Donnerstag in Lünen im Einsatz gewesen. Der Grund: Es gab einen Hinweis auf mögliche Schwarzarbeit auf einer Baustelle an der Gartenstraße in Lünen. „Es wurden dreizehn Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren vor Ort eingeleitet“, erklärt die Pressesprecherin des Hauptzollamtes, Andrea Münch.
Als die Beamten vom Zoll auf der Baustelle in Lünen ankamen, trafen sie laut Münch bei der Kontrolle unter anderem auf dreizehn serbische Männer im Alter von 24 bis 60 Jahren, vier Arbeitnehmer auf der Baustelle sind bei einem kroatischen Unternehmen angestellt. Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeiter nach Deutschland entsenden, um hier Werk- oder Dienstleistungen zu erbringen, gelten bestimmte Regelungen. „Die kroatischen Firmen müssen die entsandten Arbeitnehmer beispielsweise einer Meldung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterziehen und eine Bescheinigung vorlegen, dass die Arbeitnehmer in Kroatien zur Sozialversicherung angemeldet sind“, so die Pressesprecherin. Laut Münch verfügten die Männer über eine Bescheinigung, „sodass während ihrer Entsendung das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt“.
Zusätzliches Visum für Serben
Für Menschen mit einer serbischen Staatsangehörigkeit gilt außerdem, dass sie ein sogenanntes „Van-der-Elst-Visum“ benötigen, was sie zur Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland berechtigt – auch wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat ordnungsgemäß beschäftigt werden. „Grundsätzlich sind die kroatischen Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass sie für ihre serbischen Arbeitnehmer, die sie nach Deutschland entsenden, die richtigen Aufenthaltstitel beantragen beziehungsweise diese vorliegen“, sagt Münch.
Die vier Männer der kroatischen Firma, die in Lünen auf der Baustelle tätig waren, haben kein Visum für ihre Tätigkeit in Deutschland. Vier weitere serbische Arbeiter hätten zwar kein Visum benötigt, jedoch gab es bei ihnen ein anderes Problem, wie Münch erläutert: „Ein 45-jähriger serbischer Staatsangehöriger räumte im Verlauf der Maßnahme ein, als selbständiger Unternehmer mit Sitz in Serbien mit drei seiner serbischen Mitarbeiter ohne erforderliche Aufenthaltstitel in Deutschland eingereist zu sein, um auf der Baustelle Arbeiten auszuführen. Eine Entsendung lag in diesem Fall nicht vor, sodass hier ein nationaler Aufenthaltstitel erforderlich gewesen wäre.“
Wie die Beschäftigungsverhältnisse der restlichen fünf Männer aus Serbien sind, konnte bislang nicht endgültig geklärt werden. Das ist Teil der weiteren Ermittlungen.

Mehrere Verfahren eingeleitet
Die Beamten des Zolls leiteten vor Ort dreizehn Strafverfahren gegen die Männer wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Gegen den selbständigen Unternehmer wurde außerdem ein Bußgeldverfahren wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro angeordnet. „Über den weiteren Verbleib der Beschuldigten entscheidet nun die Ausländerbehörde“, erklärt Münch.
Gegen den kroatischen Arbeitgeber wird wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ermittelt. Zusätzlich erwartet ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtmeldung der Arbeitnehmer – ihm droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird auch den deutschen Auftraggeber erwarten. Als Unternehmer hat er wissentlich oder fahrlässig unwissentlich Dienst- oder Werkleistungen in „erheblichem Umfang“ ausführen lassen von Unternehmen, die entgegen den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes Ausländer beschäftigen oder aber Nachunternehmen einsetzt oder es zulässt, dass ein Nachunternehmen tätig wird, das Ausländer entgegen den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes beschäftigt. Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro, so Pressesprecherin Andrea Münch.