Wohncontainer in Lünen angezündet 38-Jähriger wird wegen schwerer Brandstiftung angeklagt

Wohncontainer angezündet: Mann wird wegen schwerer Brandstiftung angeklagt
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Mit einem Großaufgebot rückte die Feuerwehr Lünen im Juni 2024 aus. Mit 19 Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr und des Rettungsdienstes sowie den Löschzügen Mitte und Nordlünen/Alstedde steuerten sie die Borker Straße an. Zwei hinter einem Gebäude abgestellte Wohncontainer brannten.

Stadtsprecher Daniel Claeßen sagte damals: „Die Feuerwehr konnte den Brand löschen, Menschen wurden nicht verletzt“. Später stellte sich heraus, dass beide Wohncontainer leer standen. Die Polizei Dortmund, die für Lünen zuständig ist, begann unmittelbar nach der Tat die Ermittlungen, um die Brandursache herauszufinden. „Es besteht der Verdacht der schweren Brandstiftung“, sagte eine Sprecherin damals. Diese Vermutung bestätigte sich auch.

Wohncontainer brennt vollständig aus

Ein 38-jähriger Mann aus Dortmund steht nun in diesem Fall vor dem Landgericht Dortmund. Ihm wird schwere Brandstiftung vorgeworfen. Der Prozess beginnt am Freitag (3. Januar). Nach aktuellem Stand sind fünf Prozesstage angesetzt.

Zum genauen Tatgeschehen teilt das Landgericht mit: „Am Tattag gegen 5.30 Uhr soll er ein Sofa, das sich in dem Wohncontainer befunden haben soll, in Brand gesetzt haben. In der Folge soll der Wohncontainer vollständig ausgebrannt sein.“

Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte gewusst hat, dass sich in den Containern keine Menschen befinden. „Sonst würde der Anklagevorwurf auf versuchte schwere Körperverletzung oder versuchte Tötung lauten“, erklärt Nesrin Öcal, Pressesprecherin des Landgerichts.

Landgericht Dortmund
Am Landgericht Dortmund startet am 3. Januar ein Prozess gegen einen Mann, der zwei Wohncontainer in Lünen angezündet hatte. © Martin von Braunschweig

Falls sich der Verdacht bestätigen sollte, droht dem Mann jedoch keine Gefängnisstrafe. Der 38-Jährige soll die Tat im „Zustand der Schuldunfähigkeit“ begangen haben. Das Gericht erklärt hierzu: „Zur Tatzeit soll der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie gelitten haben und darum nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Gegenstand des Verfahrens ist aus diesem Grund die Frage der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.“

Zuvor wurde der Mann bisher einmal strafrechtlich auffällig, wie Recherchen der Redaktion ergaben. Im Oktober des Jahres 2020 wurde er vom Amtsgericht Lünen zu einer Geldstrafe wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt.