Folgenschweres Telefonat: Im Frühling 2024 meldete sich eine Frau aus Werne (41) bei der Chefin ihres Sohnes und erhob schwere Vorwürfe gegen den Jugendlichen. Die Aktion erwies sich allerdings als Bumerang: Jetzt musste sie sich für das Gesagte vor Gericht verantworten.
Der Teenager absolvierte eine Ausbildung in Lünen. Am 4. April 2024 griff die Mutter zum Hörer und rief seine Vorgesetzte an, um ihr mitzuteilen, dass der damals 17-Jährige alkoholisiert und unter Drogeneinfluss zur Arbeit gehe. Eine Behauptung, die nicht auf fruchtbaren Boden stieß. Vielmehr handelte sich die Wernerin damit selbst ein Strafverfahren wegen übler Nachrede ein.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Lünen wusch sie, die erst 2024 wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, ihre Hände in Unschuld. Was sie am Telefon gesagt habe, stimme. Es sei auch des Öfteren vorgekommen. Sie habe aus Sorge, dass etwas passieren könne, Bescheid gesagt. Beweise hatte sie aber keine. Und, die Chefin konnte ihre Behauptung nicht bestätigen, sprach vielmehr von Konflikten. Der Sohn betonte, dass er das nicht lustig gefunden habe und dass Funkstille zwischen ihnen herrsche.
Die Richterin brachte es auf den Punkt: „Ich finde es traurig - hier sitzen Mutter und Sohn.“ Zweifel an der Schuld der Wernerin hatte sie nicht. Die Folge: 400 Euro Geldstrafe.