Verbale Tiefschläge: Im Sommer 2024 soll der Lüner (65) zwei seiner Nachbarn massiv beschimpft haben. Jetzt hätte sich der Mann mit bewegter Vergangenheit deshalb vor dem Amtsgericht verantworten sollen. Von ihm fehlte aber jede Spur.
Laut Anklage ereignete sich der erste Zwischenfall am 26. Juni 2024 auf der Preußenstraße. Beim Anblick eines Nachbarn holte der 65-Jährige aus Lünen weit unterhalb der Gürtellinie aus und titulierte seinen Gegner als „scheiß Ausländer“. Nur zwei Tage später, so zumindest der Vorwurf, fiel er erneut auf der Preußenstraße negativ auf. Diesmal urinierte er gegen einen fremden Zaun und wurde von einem weiteren Nachbarn zur Ordnung gerufen. Den bezeichnete er daraufhin als „Arschloch“. Den Vorgang selbst begründete er später offenbar mit Inkontinenz.
Beleidigung in zwei Fällen hätte den Lüner jetzt also auf die Anklagebank bringen sollen. Bei Aufruf der Sache erschienen aber lediglich vier Zeugen - drei Nachbarn und eine Polizeibeamtin. Der 65-Jährige selbst blieb dem Termin fern. Unentschuldigt.
Unter diesen Voraussetzungen blieb der Richterin gar nichts anderes übrig, als die Zeugen ungehört zu entlassen. Vor einer Sanktion konnte die Abwesenheit den Angeklagten allerdings nicht schützen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ die Richterin einen Strafbefehl und verurteilte ihn zu 1350 Euro Geldstrafe.