Die Becken des Freibads Cappenberger See - direkt unterhalb des eigentlichen Sees - leuchten verheißungsvoll blau - und menschenleer. Das wird sich so schnell auch nicht ändern. © Oskar_Neubauer (Archiv)
Coronavirus
Vorbereitungen im Freibad Cappenberger See laufen trotz Bundesnotbremse
Nach Freibadwetter sieht es noch nicht aus. Niedrige Temperaturen sind aber noch das kleinste Hindernis für die neue Badesaison. Trotzdem laufen Vorbereitungen am Cappenberger See.
Das Ziel stand fest, so wie in allen Vorjahren auch: alles so weit vorbereitet haben, dass am 1. Mai die ersten Badegäste ihre Bahnen ziehen können im Freibad Cappenberger See. Jetzt kann womöglich erst ab Juli etwas daraus werden. Und das hat nichts mit dem Wetter zu tun.
„Auswinterung“ hat Anfang März begonnen
Jasmin Teuteberg spricht von „Auswinterung“. „Die Auswinterung beginnt jedes Jahr Anfang März“, sagt die Sprecherin der Bädergesellschaft Lünen, einer Tochter der Stadtwerke, die in Lünen das Freibad am See und das Lippebad betreiben. Becken reinigen, Rasen mähen, Beete schön machen, Technik warten, Fehler ausbessern und Frostschäden beheben: Das steht gerade auf der To-Do-Liste. Das lasse sich alles pünktlich abarbeiten. Dass Anfang Mai Badbesucher die getane Arbeit bewundern werden, gilt - und das hat nicht nur mit den „stabilen und badefreundlichen Wetterverhältnissen“ zu tun, die Teuteberg als Voraussetzung für eine Öffnung nennt. Grund sind vielmehr die Coronaregeln - sowohl die bestehenden als auch die künftigen.
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.“ So heißt es bereits unter Paragraf 9 der gerade noch gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Kreis hat Notbremse gezogen
Für den Sport unter freiem Himmel - und das ist der Freibadbetrieb - gibt es zwar Ausnahmen: „Sport von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes“ etwa ist danach möglich. Dafür lohnt sich aber die Öffnung eines Bades nicht. Und das Sporttreiben draußen von „Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren“, wie es das Land grundsätzlich noch erlaubt, lässt sich nicht mit der Notbremse vereinbaren, die der Kreis Unna am Montag, 19. April, ziehen musste, nachdem die Infektionszahlen über den Inzidenzwert von 200 geklettert waren.
Seitdem heißt es für Lünen und die anderen Städte und Gemeinden: „Zusammentreffen im öffentlichen und privaten Raum (sind) nur gestattet, wenn a) die Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand zusammentreffen, oder
b) beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand die Gesamtzahl von höchstens fünf Personen nicht überschritten wird“. Stattdessen der „dringende Appell“ (...), „dass Eltern ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, zu Hause betreuen“.
Bundesnotbremse kann bis zum 30. Juni gelten
Die Bundesnotbremse, die ab Samstag (24. 4.) gelten wird, belässt es beim Lockdown für Freizeiteinrichtungen wie Saunen, Diskotheken, Bordellen, Indoorspielplätzen oder eben auch Schwimmbädern. „Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes“, heißt es auf der Homepage der Bundesregierung. Ausnahme: „Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen“ - aber eben auch nicht im Freibad. Die Bundesnotbremse bleibt so lange gezogen, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt - „längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“
Sobald diese Zeit um ist und sich das Infektionsgeschehen bis dahin spürbar beruhigt hat, können Jasmin Teuteberg und das Team der Bädergesellschaft über die Öffnungsmodalitäten nachdenken. Dafür sei „im Normalfall keine weitere Gremienbefassung oder Abstimmung mit der Stadt Lünen notwendig“, sagt sie , aber belässt dabei offen, was in Zeiten von Corona überhaupt noch „normal“ ist. „Sollte die Coronaschutzverordnung so geändert werden, dass nur eine bedingte Öffnung zulässig ist, werden wir diese Situation mit der Stadt Lünen zeitnah beraten und entsprechend mit dem Bäderbeirat entscheiden.“
Was passiert mit den Dauerkarten?
Fest steht schon jetzt, dass die zweite Freibadsaison in Folge unter einem schlechten Stern steht. Dauerkartenbesitzer sollen aber nicht darunter leiden: „Alle Mehrfachkarten haben weiterhin ihre Gültigkeit und werden entsprechend verlängert“, versichert Teuteberg. Dabei könnten Karteninhaber ihre Karten bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum nutzen. Sei das Datum schon erreicht, könnten sie sich ans Bäderpersonal wenden und erhielten dann neue Karten mit den verbliebenen Einheiten. Deren Gültigkeitszeitraum werde um die Zeit der geschlossenen Bäder verlängert. „Dabei werden wir das kleine Öffnungsfenster, was im letzten Herbst bestand, nicht rausrechnen, sondern um den gesamten Zeitraum, ab dem die Bäder das erste Mal geschlossen werden mussten, verlängern“, sagte die Sprecherin der Bädergesellschaft.
Bis es so weit ist, bleibt Freibadfreunden nur der sehnsuchtsvolle Blick durch die Hecke. Ob 50-Meter-Sportbecken oder die beiden 25-Meter-Becken: Die Schwimmbecken waren seit der Schließung des Bades am 23. August 2020 mit Wasser gefüllt. Wie im normalen Betrieb wird gefiltert. „Da wir die Anlage betriebsbereit halten, muss das Wasser die Hygiene-Parameter auch dann erfüllen, wenn aktuell kein Badebetrieb läuft“, sagt Teuteberg. Lediglich die Wasser- und Lufttemperaturen sowie der Zusatz an Desinfektionsmittel seien auf ein nötiges Minimum reduziert.
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