
© Paul Raulf
Vor Auslandsreisen Impfungen in den gelben Impfpass übertragen lassen
Impfpass
Wer eine Auslandsreise plant, sollte darauf achten, dass alle relevanten Impfungen gegen das Coronavirus im international gültigen gelben Impfpass eingetragen und digitale Nachweise vorhanden sind.
Zu den ersten wichtigen Dokumenten, die ein Mensch in seinem Leben bekommt, gehört das Impfbuch. Dieses Impfbuch ist bei vielen Menschen eher ein weißer Zettel aus etwas dickerem Papier gewesen, bis die Corona-Pandemie kam. Mit den Covid-Impfungen wurden die gelben Impfbücher zu der verbreitetsten Variante des Impfbuchs, dann kamen die digitalen Impfzertifikate. Bleiben wir aber erst einmal bei den gelben Büchern.
Weißes Impfbuch wird nicht überall anerkannt
Das sind international anerkannte Dokumente, die auch für Auslandsreisen notwendig sind. Das alte, weiße Impfpapier wird nicht überall anerkannt. Wer also seine Corona-Impfungen noch auf den weißen Zettel hat eintragen lassen und nun eine Auslandsreise antreten will, sollte diese Impfungen in eines der gelben Büchlein übertragen lassen.
Aber wie ist das nun am besten zu bewerkstelligen? Im Infektionsschutzgesetz (§ 22 Abs. 2 Nr. 5) heißt es hierzu: „Bei Nachtragungen in einen Impfausweis kann jeder Arzt oder Apotheker die Bestätigung (…) vornehmen oder hat das zuständige Gesundheitsamt die Bestätigung (…) vorzunehmen, wenn dem Arzt, dem Apotheker oder dem Gesundheitsamt eine frühere Impfdokumentation über die nachzutragende Schutzimpfung vorgelegt wird.“
Wer trägt die Impfung in neuen Pass um?
Stefan Kuster, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, erläutert den Gesetzestext: „Hieraus ergibt sich, dass Gesundheitsämter dazu verpflichtet und Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker dazu berechtigt sind, entsprechende Impfungen in neuen Ausweisen nachzutragen.“ Also: Gesundheitsamt muss, Arzt und Apotheke dürfen. „Patientinnen und Patienten sollten mit diesem Anliegen also am besten zunächst Kontakt zu ihrer Hausarztpraxis aufnehmen“, rät auch Anke Richter-Scheer, 1. Vorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe mit Sitz in Unna.
Wichtig sei aber in der aktuellen Situation zu bedenken, dass viele der genannten Stellen und Personen zum Beispiel mit Blick auf die wichtigen Impfungen oder Kontaktnachverfolgungen derzeit überlastet sind. Darum lautet die Empfehlung der KVWL: „Das Umtragen von Impfungen in ein neues Impfbuch sollte erst dann erfolgen, wenn eine Reise konkret ansteht. Wer aktuell noch keine Urlaubspläne hat, ist aus Gründen der Solidarität aufgerufen, die Umschreibung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.“
Im Zweifel ans Gesundheitsamt wenden
Bei den Covid-Impfungen sind neben den Stempeln und Unterschriften auch kleine Etiketten mit den Chargennummern des Impfstoffes geklebt. Diese müssen nach Auskunft der KVWL nicht etwa abgeknibbelt und neu geklebt werden, sondern ein händisches Umtragen reiche hier aus. Doch was, wenn nun zum Beispiel die Erst- und Zweitimpfung im Impfzentrum Dortmund erfolgt ist, fragen wir weiter. Also mit Eintragung ins „alte“ weiße Buch und diese Impfungen nun durch den Hausarzt umgetragen werden? Kann es da nicht zu Verwirrungen kommen, weil dann ja im gelben Impfbuch der Stempel der Hausärztin steht und im digitalen Impfnachweis ja Impfzentrum Dortmund steht? Darauf antwortet die KVWL: „Das ist kein Problem für das Impfzertifikat. Für den Arzt/die Ärztin ist im Einzelfall zu prüfen, ob er/sie die Umtragung vornimmt, es besteht dazu keine Verpflichtung. Der Patient/die Patientin kann nicht darauf bestehen.“ Im Zweifel müssen sich Betroffene dann ans Gesundheitsamt wenden.
1982 in Dortmund geboren. Abi in Holzwickede, Journalistik-Studium wieder in Dortmund. Seit 2013 Redakteur beim Hellweger Anzeiger. Freut sich über die spannende Herausforderung, den Wandel eines Traditionsverlags hin zu einem modernen, familiengeführten Multimedia-Unternehmen zu begleiten.
